Die nächste Ratssitzung der Gemeinde Herzebrock-Clarholz findet am 20. März 2024 im 18:00 Uhr in der Wilbrandschule statt und wird einige wichtige Themen besprechen und entscheiden. Wie immer auch mit Auswirkungen für die Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde.
Hier eine kleiner Überblick über die Themen der Ratssitzung:
Antrag der CDU-Fraktion: Durchführung einer strukturierten Haushaltskonsolidierung. Es wurde beantragt den Haupt- und Finanzausschusses mit der Prüfung und Genehmigung aller nicht gesetzlich verpflichtenden Ausgaben, die über einem Wert von z.B. 30.000 Euro liegen, zu ermächtigen
Antrag CDU Fraktion: Die CDU-Fraktion der Gemeinde Herzebrock-Clarholz stellte jüngst einen Antrag für eine Bürgerbefragung zum Thema B64n. In diesem Antrag wünschen sie, dass die Verwaltung damit beauftragt wird, eine Bürgerumfrage über das Bauvorhaben der B64n im Rahmen der Europawahl zu organisieren. Weitere Infos zum Antrag zur B64n in Herzebrock-Clarholz findet ihr hier.
Der Rat der Gemeinde wurde von der Initiative für die friedliche Nutzung des Flugplatzgeländes Gütersloh gebeten eine Positionierung für eine friedliche Nutzung des Flugplatzes Gütersloh und für die Verabschiedung der Resolution an die Bundesregierung abzugeben.
Das Orga-Team vom Cityfest Herzebrock hat um eine finanzielle Unterstützung für 2024 gebeten.
Der neue Planungsentwurf für den Neubau des Rathauses wird vorgestellt.
Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Herzebrock-Clarholz.
Das Nutzungskonzept für das Pastorat in Herzebrock wird beraten und entschieden.
Der Rat der Gemeinde Herzebrock-Clarholz wird in der Sitzung die Änderung des Flächennutzungsplanes für eine mögliche Hundeauslauffläche für das gemeindliche Grundstück zwischen Beelener Straße und der Straße „Hütemersch“ besprechen.
Widmung der Straßen „Stauvermannweg“ und „Am Halloh“ sowie des Lückenschlusses des Straßenzuges Prickartzweg / Prozessionsweg
Es soll eine Gebühr für die Nutzung des Wohnmobilstellplatzes auf dem Parkplatz am Hallenbad eingeführt werden. Die Stellplatzgebühr soll 5 € pro Übernachtung pro Mobil betragen.
Es steht eine Gebührenanpassung für die Hallenbäder Herzebrock und Clarholz auf der Agenda, neben den Tagespreisen, sind auch die Jahres- und Halbjahreskarten, die Schwimmkurse und die gewerbliche und nicht-gewerbliche Nutzung davon betroffen.
Wie immer können interessierte Bürger an den jeweiligen Sitzungen teilnehmen und alle Infos online im System nachlesen: https://ratsinfo.herzebrock-clarholz.de/