Wie vor ein paar Wochen von uns berichtet wurde, gab es im Zuge der Haushaltsdebatte der Gemeinde eine Diskussion um die Fortführung der Umgestaltung der Debusstraße und Denkmalplatz im Rahmen des ISEK-Verfahrens. Das Ergebnis im Bauausschuss war schwierig, denn von den 13 Mitgliedern enthielten sich sechs, vier stimmten gegen die Fortführung der Maßnahme und drei Mitglieder stimmten für die Fortführung. Daher entschied Bürgermeister Marco Diethelm das Thema gestern im Rat neu zu diskutieren, da die Entwicklung der Debusstraße und des Denkmalplatzes eine zentrale Rolle in der Entwicklung des Ortskerns Herzebrock darstelle. Hinzu käme, dass auch weitere Fördermittel, die teilweise schon bezahlt worden sind, zurückgezahlt werden müssten.
Nachdem die einzelnen Fraktionen jeweils ihre Meinung dazu mitgeteilt hatten, wurde mit 3 Gegenstimmen (2 UWG, 1 CDU) und 2 Enthaltungen (2 FDP) beschlossen, die Straßenplanungsvariante 1/A „Aufwertung und Umgestaltung Debusstraße“ als Grundlage des bewilligten Zuwendungsbescheides über Städtebauförderung vom 06.07.2023 weiterzuführen. Auch wenn sich die Fraktionen hier noch Änderungen an der Planung wünschten. Marco Diethelm wies darauf hin: „Anpassungen im Detail sind noch möglich. aber nicht mehr in Gänze, da die Förderung bereits beantragt ist.“ Hier geht es vor allem um die Parkplatzsituation und die Auswirkung der Aufwertung.
Damit verblieb diese Maßnahme in der Haushaltplanung 2024, die ebenfalls an diesem Abend beschlossen werden sollte. Hierzu brachten die einzelnen Fraktionen ihre sehr unterschiedlichen Haushaltsreden vor, bevor es in die Abstimmung ging. Die Reden könnt Ihr unten alle einzeln nachlesen.
Abgestimmt wurde die Haushaltssatzung sowie des Stellenplans 2024 in 5 Schritten:
Der zulässige Gesamtbetrag der Investitionskredite wird gemäß § 2 der Haushaltssatzung auf 10,2 Mio. € festgesetzt - Beschlossen mit sechs Gegenstimmen der UWG.
Der zulässige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird gemäß § 5 der Haushaltssatzung auf 5 Mio. € festgesetzt - Beschlossen mit sechs Gegenstimmen der UWG.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt: Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 230 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 440 v.H. Gewerbesteuer auf 406 v.H. - Beschlossen mit sieben Gegenstimmen der UWG, 1 Gegenstimme der Grünen und 2 Gegenstimmen der FDP.
Der Rat der Gemeinde Herzebrock-Clarholz beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Landesregierung die neuen Regelungen des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetztes (3. NKFWG) auch tatsächlich beschließt - Beschlossen mit sechs Gegenstimmen der UWG.
Der Stellenplan mit einer Gesamtzahl der Stellen von 106,35 - Beschlossen mit sechs Gegenstimmen der UWG.
Somit ist der Haushalt der Gemeinde mit folgenden Auswirkungen beschlossen worden:
Auf Ausgabenseiten wurden durch Einsparungen im Ergebnisplan durch umfangreiche Kürzungen bei verschiedenen Aufwandspositionen Verbesserungen in Höhe von rd. 3,3 Mio. € erzielt werden. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit in Anspruch genommen, im Ergebnisplan einen globalen Minderaufwand in Höhe von 2 Prozent der ordentlichen Aufwendungen zu veranschlagen. Dadurch konnte eine weitere Verbesserung in Höhe von rd. 3,4 Mio. € erzielt werden.
Die Sparvorschläge von der FDP-Fraktion hinsichtlich der Schließung des Clarholzer Hallenbades oder das Einsparen bei den freiwilligen Leistungen sind im Rahmen des Haushaltsdebatte mehrheitlich abgelehnt worden.
Auf der Einnahmenseite wurde die Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe auf 230%, die Grundsteuer B für Grundstücke auf 440% und die Gewerbesteuer auf 406% erhöht. Ihr werdet in den nächsten Wochen einen neuen Gebührenbescheid der Gemeinde mit den neuen Gebührensätzen bekommen, die dann rückwirkend ab dem 01. Januar 2024 gültig ist.