Gemeinde zahlt Zuschuss zu Kita‑Fahrkosten – Antrag bis 30. Juni stellen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Die Gemeinde Herzebrock‑Clarholz unterstützt Eltern im Kindergartenjahr 2025/2026 mit einem monatlichen Beförderungszuschuss von zehn Euro. Anspruch besteht, wenn der Weg zur Kita oder Kindertagespflege mehr als zwei Kilometer beträgt. Anträge müssen bis zum 30. Juni 2026 eingereicht werden.

Gemeinde zahlt Zuschuss zu Kita‑Fahrkosten – Antrag bis 30. Juni stellen

Gemeinde Herzebrock-Clarholz gewährt Beförderungszuschuss für das Kindergartenjahr 2025/2026: Anträge müssen bis Ende Juni eingereicht werden

Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz gewährt Eltern, deren Kinder in einer Kindertagesstätte oder Kindertagespflege in Herzebrock-Clarholz betreut werden, einen monatlichen Zuschuss von zehn Euro zu den Beförderungskosten. Der Zuschuss wird rückwirkend für das Kindergartenjahr 2025/2026 ausgezahlt. Ausgenommen ist der Ferienmonat.

Der Zuschuss wird Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Herzebrock-Clarholz jedoch nur gewährt, wenn der Kindergarten oder die Kindertagespflege mehr als zwei Kilometer von der Wohnung entfernt ist. Dies entspricht den Regelungen zur Fahrkostenerstattung für Grundschulkinder.

Den Antrag gibt es zum Herunterladen auf der Internetseite www.herzebrock-clarholz.de in der Rubrik Kinderbetreuung. Der ausgefüllte Antrag muss bis zum 30. Juni 2026 bei der Gemeinde eingereicht werden.

Für Informationen steht Frau Rink telefonisch unter der Nummer 05245 – 444-115 oder über die Emailadresse I.Rink@herzebrock-clarholz.de zur Verfügung.