Gemeinde Herzebrock-Clarholz gewährt Beförderungszuschuss für das Kindergartenjahr 2025/2026: Anträge müssen bis Ende Juni eingereicht werden
Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz gewährt Eltern, deren Kinder in einer Kindertagesstätte oder Kindertagespflege in Herzebrock-Clarholz betreut werden, einen monatlichen Zuschuss von zehn Euro zu den Beförderungskosten. Der Zuschuss wird rückwirkend für das Kindergartenjahr 2025/2026 ausgezahlt. Ausgenommen ist der Ferienmonat.
Der Zuschuss wird Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Herzebrock-Clarholz jedoch nur gewährt, wenn der Kindergarten oder die Kindertagespflege mehr als zwei Kilometer von der Wohnung entfernt ist. Dies entspricht den Regelungen zur Fahrkostenerstattung für Grundschulkinder.
Den Antrag gibt es zum Herunterladen auf der Internetseite www.herzebrock-clarholz.de in der Rubrik Kinderbetreuung. Der ausgefüllte Antrag muss bis zum 30. Juni 2026 bei der Gemeinde eingereicht werden.
Für Informationen steht Frau Rink telefonisch unter der Nummer 05245 – 444-115 oder über die Emailadresse I.Rink@herzebrock-clarholz.de zur Verfügung.