Streupflicht: Welche Pflichten haben Bürger und Bürgerinnen in Herzebrock-Clarholz bei diesem Wetter? | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Anlieger müssen Gehwege auf 1,50 m räumen und streuen – werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr. Streusalz nur im Ausnahmefall. Schnee gehört an den Fahrbahnrand. Eigentümer bleiben verantwortlich, auch wenn sie den Winterdienst übertragen.

Streupflicht: Welche Pflichten haben Bürger und Bürgerinnen in Herzebrock-Clarholz bei diesem Wetter?

Räum- und Streupflicht: So lassen sich Unfallrisiken bei Schnee und Glätte minimieren

(CV) Der erste Schnee liegt bereits seit einigen Tagen – und auch heute Morgen zeigte sich erneut, dass viele Bürgersteige, Wege und Hauseingänge noch nicht geräumt waren. Das erhöht nicht nur das Unfallrisiko, sondern verstößt auch gegen die geltenden Pflichten. Wichtig ist außerdem: Nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter können laut Mietvertrag zur Räum- und Streupflicht verpflichtet sein.

Mit den ersten frostigen Nächten steigt auch in Herzebrock‑Clarholz wieder das Risiko für Rutschunfälle. Glatte Straßen und vereiste Gehwege können schnell gefährlich werden – für Fußgänger ebenso wie für Radfahrer.

Die Gemeinde weist auf Ihrer Website darauf hin, dass der Winterdienst auf Gehwegen grundsätzlich in der Verantwortung der Anlieger liegt. „Wer an eine öffentliche Straße grenzt, muss dafür sorgen, dass der Gehweg sicher begehbar bleibt“, heißt es auf der Website der Gemeinde. Die Räum- und Streupflichten sind in der Straßenreinigungssatzung festgelegt.

Wer gilt als Anlieger?

Anlieger sind die Eigentümer eines Grundstücks, das durch eine öffentliche Straße erschlossen ist. Mit der Reinigungspflicht wird zugleich die Verkehrssicherungspflicht auf die Eigentümer übertragen.

Die Reinigungspflicht kann auf andere Personen oder Dienstleister übertragen werden – etwa wenn der Winterdienst aufgrund von Alter, Krankheit, beruflicher Abwesenheit oder Urlaub nicht selbst durchgeführt werden kann. Dennoch bleibt der Grundstückseigentümer verantwortlich und muss kontrollieren, ob der Winterdienst ordnungsgemäß ausgeführt wird.

Häufige Fragen zum Winterdienst

Was tun bei Eis und Schnee? Welche Räum- und Streupflicht haben die Anlieger? Wann und wie müssen sie tätig werden? Wo genau muss geräumt und gestreut werden? Diese Fragen stellen Bürger und Bürgerinnen besonders häufig – und die Antworten sind klar geregelt.

Pflichten der Anlieger

Für die meisten Gehwege im Gemeindegebiet gilt:

  • 1,50 Meter Breite müssen entlang des Grundstücks geräumt und gestreut werden.

  • In Straßen ohne Gehweg oder in verkehrsberuhigten Bereichen ist ebenfalls ein 1,50 Meter breiter Streifen freizuhalten.

  • Übergänge an Kreuzungen und Fußgängerüberwegen müssen bis zur Straßenmitte geräumt werden, bei einseitiger Bebauung sogar über die gesamte Straßenbreite.

Räumzeiten

  • Werktags: 7:00 bis 20:00 Uhr

  • Sonn- und Feiertags: 9:00 bis 20:00 Uhr

Schnee und Glätte müssen unverzüglich nach ihrem Entstehen beseitigt werden.

Umweltfreundliches Streuen

Erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat. Streusalz darf nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden – etwa bei Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen.

Wohin mit dem Schnee?

Schnee darf nicht auf die Fahrbahn oder auf Nachbargrundstücke geschoben werden. Er gehört an den Gehwegrand zur Fahrbahn oder auf das eigene Grundstück. Hydranten und Straßenabläufe müssen freigehalten werden.

Wer räumt welche Straßen?

Lediglich auf einigen Straßen im Gemeindegebiet übernimmt der Bauhof, der Kreis Gütersloh oder Straßen.NRW den Winterdienst. Dabei wird ausschließlich die Fahrbahn geräumt und gestreut. Die Gehwege verbleiben vollständig in der Verantwortung der angrenzenden Eigentümer.

Ein detailliertes Straßenverzeichnis, das Bestandteil der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeindewerke Herzebrock‑Clarholz ist, zeigt genau, welche Straßen von der Gemeinde betreut werden und wo die Anlieger selbst räumen und streuen müssen.

Weitere Informationen findet Ihr auf der Internetseite der Gemeinde: www.herzebrock-clarholz.de