Tempo 30 auf Gildestraße und Gütersloher Straße wird ausgeweitet | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Auf der Gildestraße und einem Abschnitt der Gütersloher Straße gilt künftig durchgehend Tempo 30. Der Kreis Gütersloh hat die neue Regelung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit angeordnet. Hintergrund sind unter anderem Unfallhäufungen und eingeschränkte Sichtverhältnisse am Fußgängerüberweg an der Klosterstraße.

Tempo 30 auf Gildestraße und Gütersloher Straße wird ausgeweitet

Tempo 30 auf Gildestraße und Gütersloher Straße wird ausgeweitet

Auf einem weiteren Abschnitt der Gildestraße und Gütersloher Straße gilt künftig Tempo 30. Die entsprechende Beschilderung wurde vom Kreis Gütersloh angeordnet. Damit wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von der Gildestraße bis hinter den Fußgängerüberweg am Parkplatz an der Klosterstraße auf 30 Kilometer pro Stunde begrenzt.

Auslöser war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der bereits im März 2025 im Ausschuss für Verkehr, Sicherheit und Ordnung beraten worden war. Der Ausschuss beschloss damals, die Angelegenheit zur fachlichen Prüfung an die Verwaltung zu übergeben. Ziel war es, eine Einschätzung der zuständigen Behörden einzuholen und anschließend erneut über die Einführung einer durchgehenden Tempo-30-Regelung zu beraten. Dazu kam es jedoch nicht mehr: Nach Prüfung des Sachverhalts ordnete die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh die Geschwindigkeitsbegrenzung eigenständig an. Eine weitere Beratung oder Beschlussfassung war dann nicht mehr möglich.

Mit einer Stellungnahme vom 28. Juli 2026 teilte der Kreis nun mit, dass die Umsetzung der entsprechenden Beschilderung angeordnet wurde. Eine weitere Beratung oder Beschlussfassung durch den Ausschuss ist damit nicht mehr erforderlich.

Begründet wird die Entscheidung vor allem mit Sicherheitsaspekten. Nach Angaben der Straßenverkehrsbehörde weist die Unfallstatistik auf der Landesstraße 788 im Bereich der Gildestraße und Gütersloher Straße eine vergleichsweise hohe Zahl an Auffahrunfällen auf. Besonders betroffen sei der Bereich des Fußgängerüberwegs an der Klosterstraße.

Hinzu kommen örtliche Besonderheiten: Der Übergang befindet sich in einer leichten Kurve, wodurch die Sicht auf den Zebrastreifen eingeschränkt ist. Zudem erschweren die entlang der Straße stehenden Bäume die Sicht auf wartende Fußgänger, insbesondere auf Kinder. Nach Einschätzung des Kreises kann dies dazu führen, dass Verkehrsteilnehmer den Überweg erst spät wahrnehmen und deshalb abrupt bremsen müssen.

Die Straßenverkehrsbehörde verweist außerdem auf die jüngste Novellierung der Straßenverkehrsordnung. Diese erleichtert die Anordnung von Tempo 30 vor Fußgängerüberwegen und auf kurzen Verbindungsstrecken zwischen bereits bestehenden Tempo-30-Bereichen. Durch die nun beschlossene Regelung werden mehrere Abschnitte mit Geschwindigkeitsbegrenzungen zu einem durchgängigen Bereich zusammengeführt. Laut Kreis soll dies den Verkehrsfluss verstetigen, die Verkehrssicherheit erhöhen sowie Lärm- und Abgasbelastungen reduzieren.

Auch die Kreispolizeibehörde Gütersloh unterstützt die Maßnahme. Aus polizeilicher Sicht könne eine Reduzierung der Geschwindigkeit dazu beitragen, die Zahl der Unfälle zu senken. Bedenken hinsichtlich möglicher Verzögerungen für Rettungsdienste und Feuerwehr wurden ebenfalls geprüft. Nach Berechnungen des Kreises würde die Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem rund 550 Meter langen Abschnitt im Einsatzfall einen rechnerischen Zeitverlust von lediglich etwa zehn Sekunden bedeuten. Dieser falle gegenüber dem Ziel einer höheren Verkehrssicherheit nur gering ins Gewicht.

Eine Ausweitung von Tempo 30 auf die gesamte Ortsdurchfahrt, wie sie ursprünglich angeregt worden war, ist nach Angaben des Kreises derzeit rechtlich nicht möglich. Für weitere Abschnitte müssten besondere örtliche Gefahren nachgewiesen werden. Diese Voraussetzungen seien außerhalb des nun angeordneten Bereichs derzeit nicht gegeben.