Karius Bestattungen informiert: Was im Trauerfall jetzt wichtig ist
Der Tod eines Angehörigen trifft Familien oft unerwartet. Neben Trauer und Abschied stehen viele organisatorische Fragen im Raum: Was ist jetzt zuerst zu tun? Wer muss eine Bestattung veranlassen? Welche Unterlagen werden benötigt? Und wie lässt sich die eigene Bestattungsvorsorge regeln?
Die Experten von Karius Bestattungen begleiten Angehörige in dieser belastenden Situation und geben Orientierung zu den wichtigsten Schritten im Trauerfall.
Die ersten Schritte nach einem Todesfall
Verstirbt ein Mensch zu Hause, muss zunächst ein Arzt verständigt werden. Dieser stellt den Tod fest, stellt die Todesbescheinigung aus und händigt sie in der Regel den Angehörigen aus. Im Krankenhaus übernimmt das Personal die notwendigen ersten Schritte.
Die Todesbescheinigung muss beim Verstorbenen verbleiben und wird später dem Bestattungsunternehmen übergeben, das mit der Überführung beauftragt wird.
Angehörigen wird empfohlen zeitnah Kontakt zu einem Bestattungsunternehmen aufzunehmen. Bereits im ersten Gespräch stimmen Sie sich mit dem Bestatter über das weitere Vorgehen ab. Er informiert über die notwendigen Formalitäten und den zeitlichen Ablauf der Bestattung.
Wer ist zur Bestattung verpflichtet?
Die sogenannte Bestattungspflicht regelt, wer für die Organisation der Beisetzung verantwortlich ist. Bestattungspflichtig sind in erster Linie die nächsten Angehörigen der verstorbenen Person. Die gesetzliche Reihenfolge sieht zunächst die Ehepartnerin oder den Ehepartner vor, gefolgt von den volljährigen Kindern, den Eltern und anschließend den Geschwistern. Diese Personen sind dafür verantwortlich, die Bestattung zu veranlassen, sofern nicht besondere Umstände oder anderweitige Regelungen greifen.
Sind keine Angehörigen auffindbar oder erklärt sich niemand bereit, die Bestattung zu veranlassen, übernimmt das zuständige Ordnungsamt am Sterbeort die Organisation. Die Beisetzung erfolgt dann in der Regel in einfacher und anonymer Form.
Wer trägt die Kosten?
Von der Bestattungspflicht zu unterscheiden ist die Zahlungspflicht. Diese liegt grundsätzlich bei den Erben der verstorbenen Person.
In vielen Fällen sind Bestattungspflichtige und Erben identisch. Sofern Vermögen vorhanden ist, können die Bestattungskosten aus dem Nachlass beglichen werden.
Wichtig zu wissen: Das Ausschlagen eines Erbes befreit nicht automatisch von der Bestattungspflicht. Es bleibt die Verpflichtung bestehen, die Kosten der Bestattung zu tragen.
Diese Unterlagen werden benötigt
Für die Beurkundung eines Sterbefalls werden je nach Familienstand unterschiedliche Dokumente benötigt. Dazu zählen der Personalausweis der verstorbenen Person, das Familienstammbuch bei Verheirateten, die Geburtsurkunde bei Ledigen, ein rechtskräftiges Scheidungsurteil bei Geschiedenen sowie gegebenenfalls die Sterbeurkunde eines bereits verstorbenen Ehepartners.
Bei Spätaussiedlern oder ausländischen Staatsangehörigen werden die Unterlagen im Original sowie mit anerkannter deutscher Übersetzung benötigt. Zusätzlich wird bei Verheirateten häufig auch die Geburtsurkunde der verstorbenen Person benötigt.
Sollten einzelne Dokumente nicht mehr auffindbar sein, unterstützt das Bestattungsunternehmen bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen.
Wenn die Todesursache zunächst ungeklärt ist
Nicht jeder Sterbefall kann sofort als natürlicher Tod eingestuft werden. Bestehen Unklarheiten zur Todesursache, ist der behandelnde Arzt verpflichtet, die Kriminalpolizei einzuschalten.
Die Polizei prüft dann unter anderem, ob ein Unfall, Fremdeinwirkung oder andere Umstände vorliegen könnten. Erfahrungsgemäß erfolgt die Freigabe für die Bestattung meist zeitnah. Polizei und Bestatter arbeiten dabei eng zusammen, um die Belastung für die Angehörigen möglichst gering zu halten.
Wichtig: Auch wenn die Polizei zunächst ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung beauftragt, können die Angehörigen anschließend frei entscheiden, welches Bestattungsinstitut die weitere Organisation der Beerdigung übernehmen soll. Die Wahl des Bestatters bleibt beim Bestattungspflichtigen, in der Regel dem nächsten Angehörigen.
Persönliche Wünsche frühzeitig festhalten
Ob Erd- oder Feuerbestattung, Familiengrab oder pflegefreie Grabstätte: Viele Menschen haben klare Vorstellungen von ihrer letzten Ruhestätte.
Wer diese Wünsche frühzeitig mit Angehörigen bespricht oder schriftlich festhält, erleichtert Hinterbliebenen später wichtige Entscheidungen. Dies kann Missverständnisse vermeiden und Angehörige in einer ohnehin schweren Zeit spürbar entlasten.
Bestattungsvorsorge schafft Sicherheit
Immer mehr Menschen beschäftigen sich schon zu Lebzeiten mit ihren Wünschen für die eigene Bestattung. Eine Bestattungsvorsorge ermöglicht es, persönliche Vorstellungen festzuhalten und finanziell abzusichern.
Jeder Mensch hat Anspruch auf eine würdevolle und standesgemäße Beisetzung. Die Höhe einer Vorsorge richtet sich dabei ausschließlich nach den individuellen Wünschen der vorsorgenden Person. Einen festen Höchstbetrag gibt es nicht.
Das Bestattungsinstitut berät zu den verschiedenen Möglichkeiten und sorgt dafür, dass die vereinbarten Wünsche später umgesetzt werden. Die hinterlegten Vorsorgegelder bleiben zweckgebunden und stehen auch dann für die Bestattung zur Verfügung, wenn das gewählte Bestattungsunternehmen nicht mehr besteht oder Sozialleistungen in Anspruch genommen werden müssen.
Auch wenn schon eine Sterbegeldversicherung besteht, sollte man seine persönlichen Wünsche mit dem Bestatter seines Vertrauens besprechen.
Begleitung in einer schweren Zeit
Ein Sterbefall bringt nicht nur Trauer, sondern auch zahlreiche organisatorische Herausforderungen mit sich. Karius Bestattungen begleitet Angehörige durch diese Zeit, übernimmt Formalitäten und steht bei Fragen rund um Bestattung, Vorsorge und Nachlassangelegenheiten beratend zur Seite. So bleibt mehr Raum für das, was in diesen Tagen am wichtigsten ist: der persönliche Abschied von einem geliebten Menschen.