Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz informieren: Saubere Straßen schützen vor Starkregen-Schäden
Verstopfte Gullys, überschwemmte Straßen, vollgelaufene Keller: Was harmlos klingt, kann bei Starkregen schnell gefährlich werden. Die Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz machen deshalb auf ein oft unterschätztes Thema aufmerksam: die regelmäßige Straßenreinigung und die Pflichten, die dabei Privatpersonen und Gewerbebetriebe tragen.
Starkregen trifft auf verstopfte Abläufe – mit fatalen Folgen
Die Starkregenereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, wie schnell Straßen und Gehwege zu reißenden Wasserläufen werden können. Eine entscheidende Ursache: verstopfte Gullys und Entwässerungsrinnen. Laub, Unrat und Straßenkehricht, der nicht rechtzeitig beseitigt wird, blockiert die Abläufe – das Wasser kann nicht abfließen, Grundstücke, Straßen und Wege werden überflutet.
Die Botschaft der Gemeindewerke ist daher klar: Straßenkehricht gehört in den Abfall, niemals in die Fahrrinne, in Bachläufe oder Gräben. Was im Alltag wie eine Kleinigkeit erscheint, kann bei Starkregen schwere Schäden verursachen.
Reinigungspflicht liegt auch bei Eigentümern und Gewerbetreibenden
In Herzebrock-Clarholz ist die Straßenreinigung eine gemeinschaftliche Aufgabe. Da die kommunalen Kräfte nicht jede Straße und jeden Gehweg abdecken können, wurden viele Reinigungspflichten auf Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Gewerbebetriebe übertragen. Leider werden diese Pflichten im Alltag häufig vernachlässigt – mit spürbaren Folgen für die Sicherheit und den Hochwasserschutz.
Wer welche Reinigungsleistungen in welchem Umfang und zu welchen Zeiten zu erbringen hat, regelt die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Gemeinde Herzebrock-Clarholz. Sie ist jederzeit auf der Gemeindewebseite unter www.herzebrock-clarholz.de (Menüpunkt: Gemeindewerke) abrufbar.
Appell der Gemeindewerke: Gemeinsam handeln – Schäden vermeiden
Die Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz appellieren an alle Bürgerinnen, Bürger und Gewerbetreibenden:
Angrenzende Wege und Straßen sauber halten – das gilt für alle Seiten des Grundstücks, auch rückseitige und seitliche Grenzen.
Regelmäßig reinigen – wer kontinuierlich kehrt, spart langfristig Zeit und Aufwand. Hartnäckiger Schmutz und tiefverwurzeltes Unkraut sind weit aufwändiger zu beseitigen.
Kehricht ordnungsgemäß entsorgen – Laub, Unrat und Unkraut gehören in den Abfall, nicht in Straßenabläufe, Bachläufe oder Gräben. Nur freie Gullis können bei Starkregen ihre Schutzfunktion erfüllen.
Reinigungszeiten laut Satzung einhalten – regelmäßige Reinigung schützt Passantinnen und Passanten, besonders Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Beeinträchtigungen und Radfahrende vor Unfällen durch rutschiges Laub oder Schmutz.
Bei körperlichen Einschränkungen Hilfe organisieren – Alter oder Krankheit entbinden nicht von der Reinigungspflicht. Wer die Aufgabe nicht selbst übernehmen kann, sollte Nachbarn, Familie oder einen Dienstleister beauftragen. Hinweis: Derartige Leistungen können unter Umständen steuerlich absetzbar oder umlagefähig sein. Eine Rücksprache mit dem Steuerberater oder der Steuerberaterin empfiehlt sich. Wichtig: Auch bei beauftragten Dritten liegt die Kontrollpflicht weiterhin beim Eigentümer, da im Schadensfall eine Haftung entstehen kann. Hierzu empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Versicherungsberater oder der Versicherungsberaterin.
Gemeinsam für eine sichere und lebenswerte Gemeinde
Mit Blick auf künftige Wetterextreme wird die Bedeutung einer zuverlässigen Straßenreinigung weiter zunehmen. Die Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz sind überzeugt: Wenn Bürgerinnen, Bürger und Kommune Hand in Hand arbeiten, lassen sich Schäden vermeiden und die Lebensqualität in der Gemeinde dauerhaft sichern.
„Ein sauberes Umfeld beginnt vor der eigenen Haustür – und schützt uns alle", so die Gemeindewerke. „Schon ein kleiner Beitrag jedes Einzelnen macht einen großen Unterschied."
Für Fragen und Anregungen stehen die Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz gern zur Verfügung. Weitere Informationen sowie die aktuelle Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung gibt es unter www.herzebrock-clarholz.de.