Karneval 2026: Polizei verstärkt Kontrollen und setzt klaren Fokus auf Jugendschutz | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Kurz vor dem Straßenkarneval erinnert die Polizei Gütersloh an das strikte Verbot von Messern, Waffen und Reizgas bei allen Veranstaltungen. Neben verstärkten Kontrollen steht auch der Jugendschutz im Fokus: Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen soll konsequent verhindert werden.

Karneval 2026: Polizei verstärkt Kontrollen und setzt klaren Fokus auf Jugendschutz

Feiern Sie ohne Messer, Waffen und Co.!

(POL-GT) - In wenigen Tagen ist es wieder soweit und die Karnevalssaison erreicht mit dem bevorstehenden Straßenkarneval ihr großes Finale. Aus diesem Anlass weist die Polizei Gütersloh alle Begeisterten in den kreisweiten Hochburgen darauf hin, dass es sich bei jeglichen Festen und Umzügen um öffentliche Veranstaltungen handelt. Es ist daher absolut verboten Messer, Waffen, Reizgas und Co. mitzuführen!

Die Polizei Gütersloh wird mit einer Vielzahl von Einsatzkräften sämtliche Veranstaltungen begleiten. Die Kräfte können dabei Personen niedrigschwellig und anlasslos präventiv kontrollieren und werden bei Verstößen mit repressiven Maßnahmen konsequent vorgehen. Diese polizeilichen Kontrollen werden sich dabei unter Ausschöpfung aller rechtlich in Betracht kommender Möglichkeiten an dem Maßnahmenkonzept des Landes NRW orientieren. Richten Sie sich darüber hinaus darauf ein, dass es an den Veranstaltungsorten Einlasskontrollen geben wird, bei denen Ihnen verbotene Gegenstände rigoros abgenommen werden.

Diese Vorgaben sollten Sie auch bei der Auswahl Ihres Kostüms und des damit einhergehenden Zubehörs wie Degen, Säbel oder täuschend echt wirkenden Spielzeugpistolen beachten.

Stichwort Jugendschutz

Für die Polizei Gütersloh wird an den Karnevalstagen, neben verstärkten allgemeinen Alkoholkontrollen, auch der Jugendschutz großgeschrieben. Die Beamtinnen und Beamten der Polizei werden in den Hochburgen gezielt dem Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen entgegentreten.

Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass Jugendliche hochprozentigen Alkohol, meist in Mischgetränken, zu diesen Veranstaltungen mitnehmen. Die Altersgrenzen werden dabei in vielen Fällen bewusst ignoriert. Die polizeilichen Maßnahmen rund um den Jugendschutz haben einen präventiven Ansatz. Beamte des Kriminalkommissariats für Prävention und Opferschutz planen im Umfeld der Veranstaltungen gezielt die Kinder und Jugendlichen anzusprechen und auch zu kontrollieren, bevor sie betrunken sind und ein Alkoholmissbrauch bereits passiert ist.

Die Polizei Gütersloh weist darauf hin, dass Branntwein und branntweinhaltige Getränke (unabhängig ihres prozentualen alkoholischen Inhalts) an Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahre) nicht abgegeben werden dürfen. Ebenso darf ihnen der Verzehr nicht gestattet werden. Für alle anderen alkoholischen Getränke (Bier, Wein, Sekt etc.) liegt die Altersgrenze allgemein bei 16 Jahren. Ordnungswidrig handelt dabei nicht nur der Verkäufer, sondern auch der Erwachsene, welcher den Verzehr in seiner Gegenwart gestattet. Den Verkäuferinnen und Verkäufern wird dringend empfohlen, die Stichtage für die Altersbestimmung zu notieren und sich bei jungen Menschen generell den Personalausweis vorlegen zu lassen. Verstöße werden konsequent geahndet.

Sämtliche Karnevalvereine unterstützen wie in jedem Jahr die polizeilichen Präventionsaktionen und rufen alle Mitglieder und erwachsenen Teilnehmer zu verantwortungsvollem, vorbildhaftem Verhalten auf. Haben sie weitere Fragen? Unsere Kolleginnen und Kollegen in Uniform, aber auch vom Kommissariat für Prävention und Opferschutz, sind an den Karnevalstagen rund um die Uhr für sie im Einsatz. Sprechen sie uns an.