Rat beschließt neue Elternbeiträge für die OGS in Herzebrock-Clarholz | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Der Rat hat die neue Satzung für die Offene Ganztagsschule beschlossen. Mit der aktualisierten Beitragstabelle werden mittlere und höhere Einkommen künftig stärker beteiligt, während Familien mit geringem Einkommen weiterhin entlastet bleiben. Die neuen Beiträge gelten ab dem kommenden Schuljahr.

Rat beschließt neue Elternbeiträge für die OGS in Herzebrock-Clarholz

Rat beschließt neue Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule

Der Rat der Gemeinde hat in seiner gestrigen Sitzung die Neufassung der Satzung über den Betrieb der Offenen Ganztagsschulen (OGS) im Primarbereich beschlossen – und damit auch eine neue Elternbeitragstabelle. Vorausgegangen war ein längerer Beratungsprozess in den Fachausschüssen und Fraktionen.

Bereits am 22. Januar 2026 war der Entwurf der neuen Satzung zur Beratung in die Fraktionen verwiesen worden. Bis zur endgültigen Entscheidung hatten diese Gelegenheit, sowohl den Satzungstext als auch die geplante Beitragstabelle zu prüfen, Alternativen vorzuschlagen und Anmerkungen einzubringen.

Hoher Zuschussbedarf zwingt zur Anpassung

Hintergrund der Neuberechnung ist der deutliche Anstieg des kommunalen Zuschussbedarfs für die Offene Ganztagsschule. Für das laufende Schuljahr 2024/2025 beläuft sich der außerordentliche Zuschussbedarf auf 90.143,50 Euro, der reguläre Zuschussbedarf auf 85.560,00 Euro. Insgesamt fehlen damit 175.703,50 Euro, die nicht refinanziert sind.

Wesentliche Veränderungen in der neuen Beitragstabelle

Mit der neuen Elternbeitragstabelle werden die Beiträge künftig deutlich stärker nach Einkommen gestaffelt. Die unterste Einkommensgruppe bis 20.000 Euro bleibt weiterhin vollständig beitragsfrei. Ab der nächsten Stufe steigen die Beiträge jedoch spürbar an. Besonders die mittleren Einkommensgruppen werden künftig stärker beteiligt: Ab 40.000 Euro Einkommen werden nun 56 Euro für das erste Kind fällig, ab 50.000 Euro erhöht sich der Beitrag auf 88 Euro. Auch die Gruppe bis 75.000 Euro trägt künftig mehr und zahlt 125 Euro monatlich.

Eine zentrale strukturelle Neuerung ist die Einführung einer zusätzlichen Einkommensstufe bis 100.000 Euro, die es bisher nicht gab. In dieser neuen Stufe werden künftig 188 Euro für das erste Kind erhoben. In der höchsten Einkommensgruppe über 100.000 Euro steigt der Beitrag auf 242 Euro. Die Geschwisterkindbeiträge bleiben weiterhin reduziert, steigen jedoch proportional mit.

Mit dieser neuen Staffelung verfolgt die Gemeinde das Ziel, die Finanzierung der Offenen Ganztagsschule breiter und gerechter aufzustellen: Familien mit geringem Einkommen bleiben entlastet, während Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen künftig einen größeren Anteil der tatsächlichen Kosten tragen.

Abstimmung mit knapper Mehrheit

In der Ratssitzung stimmten CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für die neue Satzung und die damit verbundenen Elternbeiträge. Die UWG und die SPD votierten dagegen. Innerhalb der CDU gab es zudem zwei Enthaltungen.

Gültig ab dem neuen Schuljahr

Die neuen Elternbeiträge treten zum kommenden Schuljahr ab dem 01.08.2026 in Kraft. Die Verwaltung wird die betroffenen Familien rechtzeitig informieren.