Straßenreinigungspflicht: Was Anlieger wissen müssen
Immer wieder erreichen uns Nachrichten wie: „Die Gemeinde muss das doch reinigen!“ – ein nachvollziehbarer Gedanke, aber leider ein Missverständnis. Denn die Verantwortung für die Sauberkeit vor der eigenen Haustür liegt in vielen Fällen nicht bei der Gemeinde Herzebrock-Clarholz, sondern bei den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern selbst.
Wer muss reinigen – und wo steht das?
Die Zuständigkeit ist eindeutig geregelt: Laut der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Herzebrock-Clarholz sind die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke verpflichtet, bestimmte Reinigungsarbeiten selbst durchzuführen. Das betrifft:
Straßenrinnen und Gehwege entlang des eigenen Grundstücks
In einigen Straßen zusätzlich auch Fahrbahnen, Radwege und Parkbuchten
Diese Pflicht gilt für alle Grundstücke, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden – also für die allermeisten Anliegerinnen und Anlieger im Gemeindegebiet.
Die vollständige Satzung findet ihr hier: Zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung (PDF)
Was genau steht in der Satzung?
Die Satzung regelt zwei zentrale Aufgabenbereiche:
Straßenreinigung: Entfernen von Laub, Müll, Unrat und allem, was Hygiene, Verkehrssicherheit oder das Ortsbild beeinträchtigt
Winterdienst: Räumen und Streuen bei Schnee und Glätte
Die Reinigung soll in der Regel mindestens einmal pro Woche erfolgen – bei starkem Laubfall oder besonderen Wetterlagen auch häufiger.
Warum ist das so wichtig?
Was auf den ersten Blick wie eine lästige Pflicht wirkt, ist tatsächlich ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit und zum Schutz der Nachbarschaft:
Verstopfte Straßenrinnen und Gullys können bei starkem Regen zu gefährlichen Überflutungen führen – auf der Straße, auf dem Gehweg und schlimmstenfalls auch im eigenen Keller
Saubere Gehwege sorgen für mehr Sicherheit – besonders für Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
Ein gepflegtes Ortsbild stärkt das Gemeinschaftsgefühl und zeigt: Hier kümmern sich die Menschen um ihr Umfeld
Was könnt ihr konkret tun?
Kontrolliert regelmäßig die Straßenrinnen, Gehwege und Gullys vor eurem Grundstück. Bei den Gullys gilt: Nur die oberirdischen Einläufe sollten von Laub und Schmutz freigehalten werden – die Reinigung im Inneren übernehmen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Gemeinde.
Entfernt Laub, Müll und andere Verunreinigungen – besonders vor Regenfällen.
Wichtig: Kehrt den Schmutz nicht in den Straßenlauf, wo die Straßenreinigung entlangfährt – das ist nicht erlaubt. Was ihr zusammenkehrt, gehört in die eigene Mülltonne.
Achtet auf Einläufe, Übergänge zu Radwegen und Parkbuchten, wenn diese laut Satzung in euren Bereich fallen.
Bei Unsicherheit: Ein Blick in die Satzung oder eine kurze Nachfrage bei der Gemeinde hilft weiter.