Neues MVZ für Clarholz? Planungsausschuss berät am 19. Januar | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Der Planungsausschuss berät am 19. Januar über das mögliche MVZ am Clarholzer Marktplatz. Das Vorhaben weicht in mehreren Punkten vom Bebauungsplan ab und erfordert weitreichende Entscheidungen. Zudem stehen zahlreiche weitere Bau- und Planungsthemen auf der Agenda.

Neues MVZ für Clarholz? Planungsausschuss berät am 19. Januar

Planungsausschuss berät über mögliches MVZ am Clarholzer Marktplatz

In Clarholz könnte ein neues medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) entstehen: Der Verwaltung liegt eine formlose Anfrage für den Bau eines MVZ mit vier Wohnungen direkt am Marktplatz vor. Zusätzlich plant der Investor im südöstlichen Bereich des Grundstücks ein Mehrfamilienhaus mit maximal zwei Vollgeschossen. In der Sitzung des Planungsausschusses am 19. Januar 2026 steht jedoch ausschließlich der Neubau des MVZ im Mittelpunkt, keine Auswahl von Ärzten.

Mehrere Abweichungen vom Bebauungsplan

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 213 „Clarholz Mitte“ – IV. Änderung. Das geplante MVZ weicht jedoch in mehreren wesentlichen Punkten von den geltenden Festsetzungen ab. So würden die Baugrenzen im Süden und Südosten um bis zu sechs Meter überschritten. Statt der vorgeschriebenen Dachneigung von 45 Grad ist ein Flachdach vorgesehen. Auch die Gebäudehöhe läge mit bis zu 14,60 Metern deutlich über den zulässigen 12,50 Metern. Zudem sieht der Entwurf drei Vollgeschosse plus ein Staffelgeschoss vor, obwohl maximal zwei Vollgeschosse erlaubt sind.

Um das Vorhaben planungsrechtlich zu ermöglichen, wäre daher ein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan erforderlich. Erst auf dieser Grundlage könnten die Entwicklung des MVZ und die geplanten Mehrfamilienhäuser verbindlich festgelegt werden.

Vorabstimmung mit dem Kreis erst 2026 möglich

Eine Abstimmung mit dem Kreis Gütersloh kann frühestens am 14. Januar 2026 erfolgen. Erst dann wird klar, ob das Projekt – ähnlich wie die neue Kita – über Befreiungen nach § 36 BauGB abgewickelt werden kann oder ob ein Verfahren nach § 36a BauGB („Bauturbo“) greift, das eine ausdrückliche Zustimmung der Gemeinde erfordern würde.

Für das weitere Vorgehen stehen zwei Varianten im Raum: Entweder stimmt der Ausschuss der Anfrage zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die notwendigen Befreiungen, oder er entscheidet – falls der „Bauturbo“-Paragraf Anwendung findet – ebenfalls positiv über die erforderlichen Abweichungen. Welche Rechtsgrundlage letztlich greift, entscheidet sich jedoch erst nach der Abstimmung mit dem Kreis.

Stellplätze bleiben ein ungelöstes Thema

Unabhängig vom gewählten Weg müssen die notwendigen Stellplätze vollständig nachgewiesen werden. Die vom Investor angestrebte Stellplatzablöse von 80 Plätzen ist nicht möglich, da in Clarholz keine öffentlichen Stellplätze zur Ablöse zur Verfügung stehen.

Sitzungstermin

Der Planungsausschuss tagt am Montag, 19. Januar 2026, um 18:00 Uhr in der von-Zumbusch-Schule, Raum A 14, 33442 Herzebrock-Clarholz.

Ausblick: Neben dem MVZ stehen im Ausschuss weitere umfangreiche Themen auf der Tagesordnung

Eine Übersicht über die laufenden Planverfahren, der Sachstand zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan, die Haushaltsberatung 2026 sowie mehrere Bauvorhaben – darunter der Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 37 Wohneinheiten und Tiefgarage an der Clarholzer Straße und Uthofstraße, die geplante Bebauung am Bahnhof Herzebrock, ein Mehrfamilienhaus am Weißen Venn, der Ausbau einer Dachgaube mit Dachterrasse am Grevenkamp sowie die VI. Änderung des Bebauungsplanes „Clarholz-Mitte“. Die Sitzung markiert damit einen wichtigen Schritt für gleich mehrere Projekte, die die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde in den kommenden Jahren prägen werden.