Bahnübergang Lindenstraße/B64 in Clarholz

Bahnübergang Lindenstraße/B64 in Clarholz

Vor kurzem wurde die Überquerung des Bahnsteigs Lindenstraße/B64 in Clarholz verändert. Im Mai beantragte die UWG-Fraktion Herzebrock-Clarholz Maßnahmen, um eine gefahrlose Querung der Kreuzung am unbeschranktem Bahnübergang Lindenstraße / Beelener Straße (B64) in Clarholz zu ermöglichen. Nach Auffassung der UWG käme es durch die Veränderung an dem Übergang vermehrt zu sehr gefährlichen Situationen.

Der Antrag wurde dem Straßenverkehrsamt des Kreises Gütersloh mit der Bitte um eine fachliche Stellungnahme zu der Situation am Bahnübergang vorgelegt. Die Straßenverkehrsbehörde teilte zu der Angelegenheit nun mit, dass die durchgeführten Maßnahmen am Bahnübergang Lindenstraße das Ergebnis einer Bahnübergangsschau mit Vertretern verschiedenen Behörden sei. Diese habe stattgefunden, da es Ende Dezember einen Verkehrsunfall zwischen einem Radfahrer und der Eisenbahn gegeben habe:

„Dabei befuhr der Radfahrer die Lindenstraße in Richtung B 64. Kurz vor dem Bahnübergang verließ er die Fahrbahn und befuhr den unbefestigten Grünstreifen zwischen dem Gleis und der Heckenanpflanzung. Der Radfahrer bemerkte dann den von hinten ankommenden Zug und konnte noch kurz vor dem Zusammenstoß vom Fahrrad springen. Das Fahrrad wurde erfasst und geriet unter den Zug. Ein gerade noch glücklicher Ausgang des Unfalls ohne großen Sach- und vor allem Personenschaden. Das hätte auch ganz anders ausgehen können.

Es bleibt allerdings ein grobes Fehlverhalten des Radfahrers festzustellen, das durch die örtlichen Gegebenheiten begünstigt wurde. Um dieses Fehlverhalten auszuschließen / zu reduzieren, schließlich sollen Fußgänger und ggf. auch Radfahrer natürlich die durch Umlaufschranken gesicherte Querungsstelle nutzen, wurden verschiedene Verbesserungsmaßnahmen vereinbart. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird die Beibehaltung dieser Maßnahmen favorisiert bzw. werden die Maßnahmen nicht zurückgenommen!“

Um eine komfortablere / bequemere Nutzung der gesicherten Querungsstelle durch Fußgänger mit Rollatoren, Radfahrer, Rollstuhlfahrer usw. zu erreichen verweise ich auf den letzten Punkt des Protokolls (Umbau der Umlaufsperre).

Die Lindenstraße als auch die Holzhofstraße sind als Tempo 30-Zonen ausgewiesen. In Tempo 30-Zonen gibt es keine Radwege, daher fahren Radfahrer auf der Fahrbahn. Im Kreuzungsbereich B64 / Holzhofstraße / Lindenstraße muss nicht zur Fußgänger-Lichtsignalanlage gewechselt werden. Fußgänger erhalten regelmäßig eine Grünzeit, unabhängig von Anforderungen. Für die Kreuzung B 64 / Holzhofstraße / Lindenstraße bedeutet das, dass der Verkehr im Zuge der B64 für 28 Sekunden Rot hat bzw. steht. "In dieser Zeit können dann auch Radfahrer aus den Fahrbahnen der Nebenrichtungen die viel Befahrene B 64 sicher überqueren. „Und das sogar sehr bequem und in einer durchaus zumutbaren Wartezeit von max. 62 Sekunden Dauer. Der „Umweg“ über die Fußgänger-Lichtsignalanlage sei somit nicht notwendig!“, so heißt es in der Rückmeldung.

Diese Rückmeldung vom Kreis Gütersloh wird nun im nächsten Verkehrsausschuss am 09.08.2023 besprochen. Als Fazit sei festzustellen, so in der Vorlage der Gemeinde, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit nach dem Unfall einzig zwei zusätzliche Absperrgeländer eingerichtet worden seien, um das gefährliche Fehlverhalten verschiedener Fußgänger und Radfahrer zu minimieren.

Unter Hinweis auf die Stellungnahme des Straßenverkehrsamtes Gütersloh sieht die Verwaltung im Augenblick keine Möglichkeiten, die Verkehrssituation sicherer zu gestalten.

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