Äpfel, Birnen und Pflaumen: Obst von gemeindeeigenen Bäumen an den Straßen darf gepflückt werden | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Die Apfelernte in Herzebrock-Clarholz hat begonnen. Bürger dürfen Obst von gemeindeeigenen Bäumen entlang der Straßen und in den Klostergärten pflücken – auch Birnen und Pflaumen. Fallobst ist erlaubt, Leitern und das Abreißen von Ästen jedoch verboten.

Äpfel, Birnen und Pflaumen: Obst von gemeindeeigenen Bäumen an den Straßen darf gepflückt werden

Die Erntezeit für Äpfel hat begonnen. Wie üblich dürfen die Bürgerinnen und Bürger in Herzebrock-Clarholz sich auch in diesem Jahr wieder an den gemeindeeigenen Bäumen links und rechts der Straßen bedienen. Das sind zum Beispiel die Holzhofstraße, der Feldbusch in Clarholz, die Brocker Straße in Herzebrock sowie der Bischofskamp in Möhler.

Auch in den Klostergärten gibt es Obstbäume. Neben Äpfeln dürfen auch Birnen und Pflaumen gepflückt werden.

Auch Fallobst ist oft noch gut und darf gern mitgenommen werden. Äste von den Bäumen abzureißen oder Holz in die Bäume zu werfen, damit Früchte herunterfallen, ist allerdings verboten. Auch das Aufstellen von Leitern ist nicht erlaubt. Eine gute Idee ist es allerdings, sich einen Apfelpflücker mitzubringen. Damit lassen sich höher hängende Früchte erreichen, ohne den Baum zu beschädigen. Das Pflücken erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.