Fortbildungsreihe Netzwerk Kinderschutz: Polizei und Jugendhilfe stärken Zusammenarbeit
Wenn die Polizei wegen häuslicher Gewalt gerufen wird, sind häufig auch Kinder betroffen. Für die Einsatzkräfte gilt es dann nicht nur, die unmittelbare Gefahr abzuwenden, sondern auch den Schutz der Kinder im Blick zu behalten. Mit dem Zusammenspiel des Kinderschutzes und der Polizei hat sich die Fortbildungsreihe des Netzwerks Kinderschutz befasst – initiiert von allen Jugendämtern im Kreis Gütersloh. Rund 100 Fachkräfte unter anderem aus der freien Jugendhilfe, den Jugendämtern, der Polizei, der Justiz sowie den Bereichen Gesundheit und Schule haben an der Fortbildung im Kreishaus Gütersloh teilgenommen.
„Kinder brauchen Schutz und verlässliche Unterstützung“, erklärt Maren Kerber, Sachgebietsleiterin Zentrale Pädagogische Dienste der Abteilung Jugend. „Deshalb ist es wichtig, dass bei dieser Veranstaltung viele verschiedene Perspektiven zusammenkommen. Das kann keine Person alleine leisten.“ Die Polizei und andere Akteurinnen und Akteure im Kinderschutz arbeiten teilweise zeitgleich oder unmittelbar aufeinanderfolgend mit denselben Familien. Deshalb sind funktionierende Schnittstellen entscheidend für ein erfolgreiches Verfahren.
Wie laufen polizeiliche Einsätze bei Fällen von häuslicher Gewalt ab? Welche Maßnahmen können Polizistinnen und Polizisten anordnen und wie geht es nach einem Einsatz für die betroffenen Personen weiter? Vielen Akteurinnen und Akteuren im Kinderschutz sind die polizeilichen Hintergründe und Vorgaben nicht bekannt. Um Transparenz zu schaffen gaben Polizeioberrat Sven Harrsen, Polizeioberkommissar Dieter Harder und Kriminaldirektor Marco Krause Einblicke in ihre Arbeit. Anhand von Beispielen aus dem Alltag zeigten sie unter anderem, welche Möglichkeiten Polizeibeamte während eines Einsatzes haben – das reicht von einer Wohnungsverweisung und einem Rückkehrverbot über Zwangsgelder bis hin zur Ingewahrsamnahme. Die Referenten machten deutlich, wie wichtig eine gute Zusammenarbeit zwischen Polizei, Jugendhilfe und weiteren Fachkräften des Kinderschutzes ist. Wenn Kinder und Jugendliche bei den Einsätzen direkt oder indirekt betroffen sind, müssen die Zuständigkeiten klar sein, damit schnell gehandelt werden kann.
Im Anschluss an die Vorträge nutzten die Teilnehmenden die Gelegenheit, Fragen zu stellen und sich mit den Fachleuten auszutauschen. Dabei ging es auch darum, die jeweiligen Arbeitsweisen besser kennenzulernen und die Zusammenarbeit über die eigenen Zuständigkeitsbereiche hinaus zu stärken. Denn je besser die Beteiligten miteinander vernetzt sind, desto schneller können sie in einem konkreten Fall abgestimmt handeln.
Mit diesem Modul ist die Fortbildungsreihe abgeschlossen. Mit dem Themenschwerpunkt ‚Kinderschutz und Jugendhilfe‘ geht die Reihe in 2027 in eine neue Runde.
Zum Thema: Kreisweites Netzwerk Kinderschutz
Das 2022 in Kraft getretene Landeskinderschutzgesetz NRW verpflichtet Akteure – also Expertinnen und Experten aus Justiz, Schule, freier und öffentlicher Jugendhilfe, Gesundheit und Polizei – ein Netzwerk aufzubauen. So soll der Austausch und die interdisziplinäre Zusammenarbeit gesichert werden und Kindeswohlgefährdungen besser erkannt und abgewendet werden. Die Kinderschutzkonferenz im November 2023 bildete dazu den Auftakt. Die vier dem Kreisgebiet angehörigen Jugendämter Kreis und Stadt Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl haben sich zusammengeschlossen, um die Aufgaben anzugehen und die lokalen Netzwerke einzubinden. Im August 2024 fand das erste Modul der Fortbildungsreihe statt.