Immer wieder erreichen den Herzeblog Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern, die sich über nächtliches Böllern in Herzebrock-Clarholz beschweren. Besonders aus dem Bereich rund um den Putz wird aktuell berichtet, dass teilweise bis tief in die Nacht hinein immer wieder Knallkörper gezündet werden.
Dabei gilt: Feuerwerkskörper dürfen in Deutschland grundsätzlich nur zu Silvester und Neujahr von Privatpersonen gezündet werden. Das Abbrennen von Böllern außerhalb der zugelassenen Zeiten kann je nach Verstoß mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Besonders problematisch wird es, wenn dabei illegale oder besonders gefährliche Knallkörper verwendet werden.
Die Beschwerden drehen sich jedoch nicht nur um die rechtliche Seite. Nächtliche Explosionen sorgen bei vielen Menschen für Unruhe, reißen Kinder und ältere Menschen aus dem Schlaf und versetzen Haustiere sowie Wildtiere in Stress. Wer nachts regelmäßig durch laute Knallgeräusche gestört wird, empfindet dies verständlicherweise als erhebliche Belastung.
Natürlich gehören gelegentliche Streiche und jugendlicher Leichtsinn zum Alltag einer Gemeinde. Wenn das Böllern jedoch regelmäßig zwischen den Abendstunden und den frühen Morgenstunden stattfindet, hört das Verständnis vieler Anwohner auf. Dann geht es nicht mehr um einen einmaligen Vorfall, sondern um eine wiederkehrende Störung der öffentlichen Ordnung.
Wer entsprechende Beobachtungen macht oder sich durch wiederholtes Böllern gestört fühlt, sollte nicht zögern, das Ordnungsamt oder die Polizei zu informieren. Nur wenn Vorfälle gemeldet werden, können Kontrollen stattfinden und mögliche Verstöße verfolgt werden.
Rücksicht auf Mitmenschen und Tiere sollte auch ohne Verbot selbstverständlich sein. Herzebrock-Clarholz lebt von einem guten Miteinander. Dazu gehört auch, die Nachtruhe zu respektieren.