Wer schützt was? – Urheberrecht und Recht am eigenen Bild einfach erklärt
Im Herzeblog zeigen wir, was Herzebrock-Clarholz bewegt: Vereinsleben, Feste, Porträts, Veranstaltungen, Stellenanzeigen und vieles mehr. Damit wir dabei fair und rechtssicher berichten, achten wir besonders auf zwei wichtige Rechte: das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild. Beide schützen Menschen – aber auf unterschiedliche Weise.
Was ist das Urheberrecht?
Das Urheberrecht schützt kreative Werke. Wer etwas Eigenständiges erschafft – etwa ein Foto, einen Text, ein Lied oder ein Video – ist automatisch Urheber*in. Das bedeutet: Nur diese Person darf entscheiden, ob und wie das Werk veröffentlicht, verändert oder weitergegeben wird.
Beispiele aus dem Herzeblog-Alltag:
Fotos von Vereinsmitgliedern: Ein Vereinsmitglied fotografiert eine Situation auf einer Veranstaltung und schickt uns die Bilder. Diese Person ist Urheber*in der Fotos und muss zustimmen, bevor wir sie veröffentlichen – auf Wunsch auch mit Namensnennung.
Artikel über ein Fest: Schreibt ein Vereinsmitglied einen Artikel, gilt ebenfalls: Der Text darf nicht ohne ihre Zustimmung verwendet werden.
Handyvideo eines spontanen Moments: Jemand filmt mit dem Smartphone einen besonders schönen Moment beim Fest – etwa einen Tanz, eine Ehrung oder eine lustige Szene – und schickt uns das Video. Auch hier gilt: Die Person, die gefilmt hat, ist Urheber*in. Wir dürfen das Video nur veröffentlichen, wenn sie der Nutzung zustimmt
Was ist das Recht am eigenen Bild?
Das Recht am eigenen Bild schützt die Persönlichkeitsrechte von Menschen. Es besagt: Niemand darf ein Foto oder Video veröffentlichen, auf dem eine Person erkennbar ist – ohne deren Zustimmung.
Beispiele aus dem Herzeblog-Alltag:
Kommunion: Bei der Kommunion macht ein Fotograf des Herzeblogs Bilder. Bevor wir diese veröffentlichen, benötigen wir die Einwilligung der Eltern der abgebildeten Kinder. Liegt sie nicht vor, darf das Kind nicht auf dem veröffentlichten Gruppenfoto erscheinen.
Schützenfest: Beim Schützenfest entstehen Gruppen- und Einzelfotos. Nach § 23 Kunsturhebergesetz (KUG) darf die Presse Fotos auch ohne Einwilligung veröffentlichen, wenn ein „Ereignis der Zeitgeschichte“ dokumentiert wird. Dabei achten wir besonders darauf, dass die abgebildeten Personen nicht bloßgestellt, nicht herausgegriffen und nicht in unvorteilhaften Situationen gezeigt werden. Die Persönlichkeitsrechte stehen immer im Vordergrund.
Mitarbeiterfoto für die Jobbörse: Wenn ein Unternehmen ein Mitarbeiterbild einreicht, müssen die abgebildeten Personen ausdrücklich gegenüber ihrem Arbeitgeber zugestimmt haben, dass ihr Foto online veröffentlicht werden darf
Was ist der Unterschied?
Das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild schützen unterschiedliche Aspekte eines Inhalts. Das Urheberrecht bezieht sich auf das Werk selbst – also zum Beispiel ein Foto, ein Text oder ein Video – und schützt die Person, die dieses Werk geschaffen hat. Sie allein entscheidet, ob und wie das Werk veröffentlicht, verändert oder weitergegeben wird.
Das Recht am eigenen Bild hingegen schützt die abgebildete Person. Es regelt, dass niemand ein Foto oder Video von jemandem veröffentlichen darf, ohne dessen Zustimmung – unabhängig davon, wer das Bild gemacht hat.
Warum ist das für den Herzeblog wichtig?
Wir möchten, dass sich alle sicher und respektiert fühlen, wenn sie uns Inhalte schicken – sei es für einen Vereinsbericht, eine Jobanzeige oder eine Fotogalerie. Deshalb gilt bei uns:
Fotos nur mit Einwilligung: Bitte stellt sicher, dass alle abgebildeten Personen der Veröffentlichung zugestimmt haben – besonders bei Kindern oder sensiblen Situationen.
Texte und Werke nur mit Freigabe: Wenn ihr fremde Inhalte nutzt (z. B. Fotos, Liedtexte, Gedichte, Logos), klärt vorher, ob ihr sie verwenden dürft.
Keine fremden Artikel übernehmen: Texte von anderen Redakteurinnen oder aus anderen Medien dürfen nicht einfach im Herzeblog veröffentlicht werden – auch hier gilt das Urheberrecht. Wer einen Zeitungsartikel oder einen Beitrag aus einem anderen Portal übernehmen möchte, braucht die ausdrückliche Genehmigung der Urheberinnen oder des jeweiligen Mediums.
Urheberrecht bei Herzeblog-Fotos: Wenn wir als Redaktion ein Foto von euch machen und veröffentlichen – etwa bei einem Interview, einer Veranstaltung oder einem Porträt – liegt das Urheberrecht an diesem Bild bei uns. Ihr habt selbstverständlich das Recht zu entscheiden, ob ihr auf dem Bild erscheinen möchtet (Recht am eigenen Bild). Aber das bedeutet nicht automatisch, dass ihr das Foto selbst weiterverwenden oder vervielfältigen dürft. Das ist wie bei professionellen Fotograf*innen: Die Bildrechte liegen beim Ersteller, nicht bei der abgebildeten Person.
Abschluss: Warum beide Rechte wichtig sind
Urheberrecht und Recht am eigenen Bild greifen wie zwei Schutzschirme ineinander: Das eine schützt die Menschen, die kreative Inhalte schaffen – das andere schützt die Menschen, die darauf zu sehen sind. Für den Herzeblog bedeutet das: Wir gehen verantwortungsvoll mit allen Inhalten um, die uns anvertraut werden.
In der Praxis heißt das auch: Wir kündigen offen an, wenn wir ein Foto für den Herzeblog machen. Wenn uns jemand sagt, dass er oder sie nicht mit aufs Bild möchte, respektieren wir das selbstverständlich. Dann fotografieren wir entweder so, dass die Person nicht im Bild erscheint – oder wir bitten sie freundlich, die fotografierte Situation für einen Moment zu verlassen.
So stellen wir sicher, dass unsere Berichterstattung nicht nur lebendig und vielfältig ist, sondern auch fair, transparent und rechtssicher – für alle, die Herzebrock-Clarholz ausmachen.
Hinweis: Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Fragen oder Unsicherheiten empfehlen wir, sich an eine juristische Fachstelle zu wenden.