Gemeinde Herzebrock‑Clarholz schreibt Gewerbegrundstück am Bahnhof Clarholz aus
Die Gemeinde Herzebrock‑Clarholz bietet ein Gewerbegrundstück in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Clarholz zum Verkauf an. Das Grundstück am Stauvermannweg 1 liegt verkehrsgünstig am Ortseingang des Ortsteils Clarholz und umfasst eine Fläche von 1.637 Quadratmetern. Es handelt sich um eine Gewerbefläche in der Gemarkung Clarholz, Flur 20, Flurstück 360. Der Mindestkaufpreis beträgt 100.000 Euro.
Das Grundstück grenzt an die Samtholzstraße, den Stauvermannweg und die Straße Am Halloh. Die Bundesstraße 64, der Bahnhof Clarholz sowie eine Bushaltestelle befinden sich in direkter Nähe. Die Fläche ist eben, mit Rasen und Sträuchern bewachsen und liegt auf Straßenniveau. Eine Baumreihe aus fünf Linden steht auf dem Grundstück. Die erforderlichen Versorgungsleitungen wie Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Telekommunikation sind in den angrenzenden Straßen vorhanden.
Bebauungsplan und Nutzungsmöglichkeiten
Für die Bebauung gilt der rechtskräftige Bebauungsplan 220 „Kreuzstraße“ – III. Änderung. Änderungen, die auf Wunsch des Erwerbers erfolgen, sind auf eigene Kosten umzusetzen. Nach Abstimmung mit dem Kreis Gütersloh wäre nach einer Planänderung auch eine Nutzung für sportliche oder gesundheitliche Zwecke möglich. Der Bebauungsplan ist online einsehbar.
Bedingungen: Bebauungspflicht und Weiterveräußerungsverbot
Mit der Bebauung muss innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsunterzeichnung begonnen werden. Zudem gilt ein Weiterveräußerungsverbot von fünf Jahren. Diese Regelungen werden im notariellen Kaufvertrag festgehalten. Bei Nichteinhaltung greift eine Rückauflassungsvormerkung zugunsten der Gemeinde.
Die auf dem Grundstück befindlichen Bäume dürfen im Zuge der Bebauung entfernt werden. Ein Erhalt kann im Vergabeverfahren positiv berücksichtigt werden. Im Grundbuch ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der DB Netz AG eingetragen (Duldung des Bahnbetriebs), die vom Erwerber zu übernehmen ist.
Der Mindestangebotspreis beträgt 100.000 Euro. Kaufnebenkosten trägt der Erwerber. Die Straßenausbaubeiträge nach § 8 KAG NRW sind vollständig abgerechnet. Hausanschlusskosten werden nach der geltenden Satzung der Gemeindewerke Herzebrock‑Clarholz separat berechnet.
Vergabeverfahren
Der Liegenschaftsausschuss hat die öffentliche Ausschreibung am 28. April 2026 beschlossen. Die Vergabe erfolgt in einem vereinfachten und transparenten Verfahren. Alle fristgerecht eingegangenen Bewerbungen werden dem Ausschuss in der Sitzung am 15. September 2026 zur Beratung vorgelegt. Ein Rechtsanspruch auf den Zuschlag besteht nicht.
Bewerbungsunterlagen und Frist
Interessenten reichen ihre Bewerbung ausschließlich per E‑Mail ein. Die Unterlagen müssen enthalten:
Angebotspreis (mindestens 100.000 €)
Projektskizze zur geplanten Nutzung bzw. Bebauung
Grafische Darstellung mit vier Ansichten des geplanten Objekts
Bewerbungsfrist: 12. Juli 2026 E-Mail für Angebote: n.meyer@herzebrock-clarholz.de
Ausschreibungsunterlagen: https://www.herzebrock-clarholz.de/rathaus/liegenschaften/
Ansprechpartner
Grundstücksvergabe / Bewerbungsverfahren
Nico Meyer
Tel.: 05245 444 144
E-Mail: n.meyer@herzebrock-clarholz.de
Fragen zur Bebauung und Planung
Michael Brandes
Tel.: 05245 444 192
E-Mail: m.brandes@herzebrock-clarholz.de