Müllkontrolle in Herzebrock-Clarholz: Falsch befüllte Tonnen bleiben ungeleert stehen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Wer seinen Müll falsch trennt, muss künftig mit Konsequenzen rechnen. In Herzebrock-Clarholz kontrollieren Gemeinde, GEG und Entsorger den Inhalt von Bio- und Restmülltonnen. Bei schweren Fehlwürfen bleibt die Tonne stehen. Im schlimmsten Fall drohen sogar Geldbußen von bis zu 50.000 Euro.

Müllkontrolle in Herzebrock-Clarholz: Falsch befüllte Tonnen bleiben ungeleert stehen

Gemeinde Herzebrock-Clarholz prüft den Inhalt von Bio- und Restmülltonnen: Tonnen mit Fehlwürfen bleiben stehen

Seit diesem Jahr kontrolliert die Gemeinde Herzebrock-Clarholz gemeinsam mit der Gesellschaft zur Entsorgung von Abfällen Kreis Gütersloh mbH (GEG) und dem Entsorger regelmäßig was in den Tonnen liegt. Das gilt für die Biotonne und die Restmülltonne. Ein Kontrolleur prüft an den Abfuhrtagen die bereitgestellten Behälter. Enthält eine Tonne Abfälle, die dort nicht hineingehören, wird sie nicht geleert.

Gelbe und rote Karte

Das Ergebnis der Kontrolle steht auf einer Karte an der Tonne. Eine gelbe Karte ist eine Verwarnung: Der Kontrolleur hat Fehlwürfe gefunden, die Tonne wird aber noch geleert. Eine rote Karte bedeutet, dass die Tonne zu viele Störstoffe enthält und stehen bleibt. Die Eigentümer müssen dann selbst nachsortieren. Geleert wird die Tonne erst beim nächsten regulären Abfuhrtermin. Richtig befüllte Tonnen erhalten keine Karte. Aktuell werden nur die Biotonnen mit Karten gekennzeichnet. Für die Restmülltonnen sind diese erst zukünftig verfügbar. Bis dahin bleiben Tonnen mit Fehlwürfen dennoch stehen und die Eigentümer erhalten zusätzlich ein Schreiben von den Gemeindewerken.

Kein Nachfahren

Die Gemeindewerke weisen darauf hin, dass beanstandete Tonnen nicht nachgefahren werden. Grundlage ist die Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Herzebrock-Clarholz. Sie legt fest, welche Abfälle in welche Behälter dürfen. Wer gegen diese Regeln verstößt, hat keinen Anspruch auf Leerung. Zudem stellt ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit laut Paragraph 24 der Abfallsatzatzung dar und kann mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden, soweit nicht andere gesetzliche Bestimmungen hierfür höhere Geldbußen vorsehen.

Die Kontrollen finden direkt vor oder während der Abfuhr statt. Deshalb kann sich die Leerung zeitlich verschieben, nach vorne wie nach hinten. Alle Tonnen sollten am Abfuhrtag spätestens um 6 Uhr an der Straße stehen.

Warum die Kontrollen nötig sind

„Fehlwürfe wie Kunststoffbeutel, Windeln oder verpackte Lebensmittel lassen sich im Kompostwerk nur mit hohem technischen und finanziellen Aufwand aussortieren“, erklären die Abfallberaterinnen der Gemeinde. Diese Mehrkosten zahlen am Ende alle Bürgerinnen und Bürger über die Abfallgebühren. Störstoffe verschlechtern außerdem die Qualität des Komposts. Auch in der Restmülltonne haben viele Abfälle wie beispielsweise Wertstoffe, Bioabfälle, Bauabfälle und Schadstoff- und Problemabfälle nichts verloren, denn sie gehören in die Wiederverwertung oder müssen einer gesonderten Entsorgung zugeführt werden.

Nicht in die Biotonne gehören zum Beispiel

Plastiktüten, auch als „kompostierbar“ gekennzeichnete Beutel aus Kunststoff oder Stärke, Windeln und Hygieneartikel, Staubsaugerbeutel, Zigarettenkippen und Asche, Katzen- und Kleintierstreu, verpackte Lebensmittel und Straßenkehricht.

Nicht in die Resttonne gehören zum Beispiel

Kompostierbare Abfälle (auch Speisereste, Zitrusfrüchte, Bananen), Wertstoffe (z.B. diverse Metalle und Metallgegenstände, Eisen/Stahl, Glas, Papier), Verpackungen (Kunststoffleichtverpackungen, Leichtmetalldosen z.B. von Obst-u. Gemüse), gut erhaltene Altkleider und Schuhe, Elektrogeräte, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Akkus und Batterien, Feuerlöscher, Schadstoff- und Problemabfälle, Gefahrstoffe, Gasbehälter, Baumischabfälle, Bauschutt sowie belastetes Altholz.

Weitere Informationen zu „was darf in die Tonne und was nicht“ ist auf der Internetseite der Gemeinde www.herzebrock-clarholz.de oder im Abfallkalender der Gemeinde zu finden.

Vieles kann sogar kostenlos entsorgt werden.

Die Gemeindewerke erinnern daran, dass man viele Abfälle kostenlos richtig entsorgen kann. Am Recyclinghof können Bürgerinnen und Bürger unter anderem Metall und Stahl sowie Elektrogeräte ohne Gebühr abgeben. Papier und Pappe kommen kostenlos in die blaue Papiertonne oder können ebenfalls am Recyclinghof abgegeben werden. Altglas kann kostenlos in den kommunalen Altglascontainern entsorgt werden. Gut erhaltene und saubere Altkleider und Schuhe kann man bei den gemeinnützigen Sammelstellen und Kleiderkammern oder dem Second-Hand-Laden am Recyclinghof abgeben oder in den Altkleidercontainer geben. Defekte und schmutzige Altkleider sind Restmüll und werden nicht angenommen.

Große Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke oder Herde müssen nicht selbst zum Recyclinghof gebracht werden. Die GEG holt sie bei Privatpersonen kostenlos ab. Eine Abholung kann man unter der Telefonnummer 0800-2334859 anmelden.

Das Schadstoffmobil nimmt kostenlos grundwassergefährdende und schadstoffhaltige Problemabfälle aus Privathaushalten in haushaltsüblichen Mengen an (maximal eine Kofferraumladung, höchstens. 25kg Gebinde).

Zweite Chance für gut erhaltene Gegenstände für mehr Nachhaltigkeit

Was noch brauchbar ist, muss nicht weggeworfen werden. Der Secondhand-Verkauf am Recyclinghof nimmt gut erhaltene und verwertbare Haushaltswaren, Dekoartikel, Kleidung und Möbel an und gibt sie an andere Bürgerinnen und Bürger weiter. Das spart Ressourcen, vermeidet Abfall und gibt den Artikeln eine zweite Chance. Wer etwas abgeben möchte, spricht vor Ort das Personal des Recyclinghofs an. Wer etwas sucht, kann sich während der Öffnungszeiten umsehen.

Weitere Informationen zur Mülltrennung und richtigen Entsorgung findet man im Entsorgungskalender der Gemeinde, auf www.herzebrock-clarholz.de und in der kostenlosen App „Tonnenticker Pro“. Bei Fragen helfen ebenfalls die Abfallberaterinnen der Gemeindewerke.