Illegale Müllablagerungen in zwei Waldgebieten: Gemeindewerke suchen Zeugen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

In zwei Waldgebieten von Herzebrock‑Clarholz wurden mehrere Kubikmeter illegal entsorgter Abfälle entdeckt. Die Gemeindewerke bitten dringend um Hinweise aus der Bevölkerung, um die Verursacher zu ermitteln. Die wilden Müllkippen gefährden Umwelt und Gewässer und verursachen hohe Kosten für die Allgemeinheit.

Illegale Müllablagerungen in zwei Waldgebieten: Gemeindewerke suchen Zeugen

Illegale Müllablagerungen in Wäldern von Herzebrock-Clarholz: Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz suchen Zeugen

Die Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz bitten die Bevölkerung dringend um Mithilfe bei der Aufklärung zweier illegaler Müllentsorgungen in Waldgebieten der Gemeinde. Sogenannte „wilde Müllkippen" verursachen erhebliche Kosten für die Allgemeinheit und schaden Natur und Umwelt nachhaltig.

Im Ortsteil Clarholz wurden im Wald „Holzhof" an der Holzhofstraße in der Nähe des Buschwegs circa. sechs Kubikmeter Abfall gefunden. Der Tatzeitraum dürfte Anfang Mai gewesen sein. Rund einen Monat später fielen im Ortsteil Herzebrock im Bolandwald an der Berliner Straße / Ecke Rhedaer Straße, in der Nähe einer Kindertagesstätte etwa acht Kubikmeter Abfall auf.

Abgelagert wurden unter anderem Haushaltsabfälle, Abfallsäcke mit gemischten Inhalten, Kanister, Papiermüll, Plastikverpackungen, Essensreste, Strauchschnitt und Heu. Ein Teil der Abfälle gelangte in das angrenzende Fließgewässer bzw. den angrenzenden Graben und gefährdet damit unmittelbar die Wasserqualität sowie die aquatische Umwelt.

Mithilfe erwünscht

Die Bürgerinnen und Bürger werden bei der Aufklärung dieser illegalen Abfallentsorgungen in den betroffenen Waldbereichen um Mithilfe gebeten. Die Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz fragen, ob die abgelagerten Gegenstände erkannt werden, ob bekannt ist, wem diese gehören oder gehörten, und ob jemand beobachtet wurde, der solche Abfälle verladen oder transportiert hat.

Hinweise auf verdächtige Beobachtungen werden erbeten, insbesondere zu Personen, die solche oder ähnliche Abfälle verladen oder abtransportiert haben oder zu Fahrzeugen, die mit Abfällen beladen waren (Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Farbe). Gern auch zu sonstigen ungewöhnlichen Aktivitäten in den betroffenen Waldbereichen.

Jeder Hinweis kann zur Ermittlung der Verursacher beitragen. Auch scheinbar unbedeutende Wahrnehmungen können wichtig sein.

Beobachtungen können direkt bei den Gemeindewerken Herzebrock-Clarholz gemeldet werden. Telefonisch an 05245 / 444-182 oder -183, per E-Mail an gemeindewerke@herzebrock-clarholz.de oder persönlich bei den Gemeindewerken in der Le Chambon-Str. 2. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Eine anonyme Meldung ist ausdrücklich möglich.

Rechtlicher Hinweis

Die illegale Ablagerung von Abfällen ist eine Ordnungswidrigkeit laut Abfallsatzung der Gemeinde Herzebrock-Clarholz und kann gemäß § 24 mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Gemeindewerke behalten sich darüber hinaus vor, zivilrechtliche Ansprüche auf Kostenerstattung gegen die Verursacher geltend zu machen.