Straßenreinigung und Winterdienst in Herzebrock-Clarholz: Gemeindewerke geben Hinweise
Straßenreinigung und Winterdienst sind in Herzebrock-Clarholz unverzichtbare Aufgaben – nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch an Gewerbebetrieben und privaten Haushalten.
Da die kommunalen Kräfte nicht alle Bereiche abdecken können, wurden zahlreiche Straßen- und Gehwege zur Reinigung und zum Winterdienst den jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern übertragen. Leider werden diese Pflichten zunehmend vernachlässigt – mit teils gefährlichen Folgen: Rutschiges Laub oder glatte Flächen können zu schweren Unfällen führen.
Wer wann und in welchem Umfang für Reinigung und Winterdienst verantwortlich ist, regelt die Satzung der Gemeinde. Diese kann jederzeit auf der Website der Gemeinde unter www.herzebrock-clarholz.de im Menüpunkt „Gemeindewerke“ eingesehen werden.
Schmutz, Unrat, Laub und Unkraut – sowie in den Wintermonaten Schnee und Eis – machen Straßen und Gehwege gefährlich. Ein zuverlässiger Reinigungs- und Winterdienst sorgt dafür, dass alle Bürgerinnen und Bürger sicher unterwegs sind und die örtliche Wirtschaft nicht durch wetterbedingte Ausfälle beeinträchtigt wird.
Die Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz appellieren:
Helfen Sie mit, unsere Gemeinde sauber und sicher zu halten. Wie? Ganz einfach:
Sorgen Sie dafür, dass alle an Ihr Grundstück angrenzenden Wege und Straßen sauber und gefahrlos nutzbar sind. Dies gilt auch für rückseitige und seitliche Bereiche.
Halten Sie die Reinigung regelmäßig gemäß Satzung ein. Auch wenn es nicht immer offensichtlich ist: Regelmäßige Pflege spart langfristig Zeit und Aufwand – tief verwurzeltes Unkraut und festsitzender Schmutz sind deutlich schwerer zu entfernen.
Entfernen Sie Schmutz, Unrat, Laub und Unkraut und entsorgen Sie diese fachgerecht. Bitte nicht in die Straßenrinnen, Bachläufe oder Gräben werfen – bei Starkregen können diese verstopfen und zu Überflutungen führen. Regelmäßige Reinigung schützt zudem die Beläge von Gehwegen und Straßen vor Schäden.
Erfüllen Sie Ihre Reinigungs- und Winterdienstpflichten zu den in der Satzung festgelegten Zeiten. So tragen Sie dazu bei, dass der Verkehr sicher fließt und insbesondere Kinder, Menschen mit Beeinträchtigungen, Radfahrende und andere Passantinnen und Passanten geschützt sind. Für Gewerbetreibende gilt: Die Sicherheit von Kundschaft und Mitarbeitenden sollte oberste Priorität haben – regelmäßige Schneeräumung ist hier essenziell.
Alter oder Krankheit entbinden nicht von der Reinigungspflicht. Bitten Sie Nachbarn, Familie oder Freunde um Hilfe oder beauftragen Sie einen Dienstleister. Diese Leistungen sind oft steuerlich absetzbar oder umlagefähig – sprechen Sie dazu mit Ihrer Steuerberatung. Wichtig: Kontrollieren Sie, ob die übertragenen Aufgaben auch tatsächlich erfüllt werden. Im Schadensfall könnten Sie sonst haftbar gemacht werden. Auch hierzu berät Sie Ihre Versicherung.
Setzen Sie auf umweltfreundliche Streu- und Reinigungsmittel sowie schonende Räummethoden. So schützen Sie Mensch, Natur und die Infrastruktur unserer Gemeinde.
Wenn jede und jeder ein wenig mehr auf ein sauberes Umfeld achtet, ist bereits viel gewonnen.
Mit Blick auf die kommenden Jahre und mögliche Veränderungen durch Klima und Wetter ist es entscheidend, dass Kommune und Bürgerschaft flexibel, gut vorbereitet und engagiert zusammenarbeiten.
Ein gemeinsamer Straßen- und Winterdienst ist ein zentraler Bestandteil des öffentlichen Lebens und trägt wesentlich zur Lebensqualität in Herzebrock-Clarholz bei. Die Gemeindewerke freuen sich über Ihre Unterstützung und stehen für Fragen und Anregungen gerne zur Verfügung.