Parken mit Augenmaß: Gemeinde kündigt verstärkte Kontrollen an
(cv) Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz erinnert Fahrzeughalter an die Einhaltung der markierten Parkflächen entlang der Uthofstraße und Bahnhofstraße. Hintergrund sind erneut festgestellte Verstöße, bei denen Fahrzeuge über die vorgesehenen Markierungen hinausragen oder teilweise auf Gehwegen abgestellt werden.
Die seit Sommer 2023 vorhandenen weißen Markierungen geben verbindlich vor, wie Fahrzeuge zu parken sind. Während viele Autofahrer versuchen, ihre Fahrzeuge möglichst weit auf den Gehweg zu stellen, um die Fahrbahn freizuhalten, weist die Gemeinde darauf hin, dass genau dies unzulässig ist. Der Gehweg muss außerhalb der markierten Flächen vollständig frei bleiben.
Nach Einschätzung der Verwaltung hängt das Problem auch mit der Entwicklung der Fahrzeuggrößen zusammen. Viele moderne Pkw sind deutlich breiter als ältere Modelle. Dennoch entbindet dies nicht von der Pflicht, innerhalb der gekennzeichneten Stellflächen zu parken. Passt ein Fahrzeug nicht vollständig auf die markierte Fläche, muss es innerhalb der Markierung auf der Fahrbahn stehen bleiben. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist nicht erlaubt.
Die Folgen können insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen erheblich sein. Rollstuhlfahrer, Menschen mit Rollatoren, Eltern mit Kinderwagen oder Personen mit Sehbehinderung sind darauf angewiesen, Gehwege sicher nutzen zu können. Werden diese durch parkende Fahrzeuge verengt, bleibt oft nur der Ausweg auf die Fahrbahn.
Die Gemeinde macht deutlich, dass Verstöße nicht folgenlos bleiben. Wer zwar innerhalb des Parkbereichs steht, aber die Markierung nicht korrekt einhält, muss grundsätzlich mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Deutlich teurer wird es jedoch, wenn ein Fahrzeug auf dem Gehweg steht oder diesen beeinträchtigt.
Für unzulässiges Gehwegparken sieht der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog deutlich höhere Sanktionen vor. Diese beginnen bei 55 Euro, wenn keine weiteren Folgen entstehen. Werden Fußgänger behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 70 Euro, zusätzlich wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Auch eine Parkdauer von mehr als einer Stunde kann bereits zu einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt führen.
Besonders teuer wird es, wenn durch das Fehlverhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. In diesen Fällen werden 80 Euro und ein Punkt fällig. Kommt es infolge des verbotswidrigen Parkens sogar zu einer Sachbeschädigung, steigt das Bußgeld auf 100 Euro, ebenfalls verbunden mit einem Punkt in Flensburg.
Welcher Tatbestand letztlich angewendet wird, hängt von der konkreten Situation vor Ort ab. Entscheidend sind unter anderem die Dauer des Parkverstoßes sowie mögliche Behinderungen oder Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer. In gravierenden Fällen kann zusätzlich eine kostenpflichtige Umsetzung oder Abschleppung des Fahrzeugs angeordnet werden.
Das Ordnungsamt kündigt an, die Einhaltung der Parkregelungen künftig verstärkt zu überwachen. Ziel sei es nicht, möglichst viele Verwarnungen auszusprechen, sondern die sichere und uneingeschränkte Nutzung der Gehwege für alle Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.
Die Botschaft der Gemeinde ist eindeutig: Auch wenn Fahrzeuge heute breiter sind als noch vor einigen Jahren, dürfen Gehwege nicht als zusätzliche Parkfläche genutzt werden.
Wer die Markierungen beachtet, vermeidet nicht nur Bußgelder, sondern sorgt auch für mehr Sicherheit und Rücksichtnahme im Straßenverkehr.