Rat bringt Bebauungsplan „Postweg‑Mitte“ auf den Weg: Ausschreibungen starten, Vergabekriterien beschlossen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Der Rat hat den Bebauungsplan für das Baugebiet „Postweg‑Mitte“ weiter vorangebracht. Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren starten nun die Ausschreibungen für die Erschließung. Gleichzeitig stehen die Vergabekriterien für die Grundstücke fest – inklusive Punkteverfahren und Losentscheid.

Rat bringt Bebauungsplan „Postweg‑Mitte“ auf den Weg: Ausschreibungen starten, Vergabekriterien beschlossen

Baugebiet „Postweg‑Mitte“: Rat bringt Bebauungsplan voran – Vergabekriterien stehen fest

Der Rat der Gemeinde Herzebrock‑Clarholz hat gestern einen weiteren wichtigen Schritt für das Neubaugebiet „Postweg‑Mitte“ beschlossen. Damit rückt die Entwicklung der neuen Wohnbauflächen zwischen Herzebrock und Clarholz weiter voran. Bereits 2021 hatte der Haupt- und Finanzausschuss die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 267 beschlossen, um beidseits des Postwegs neue Wohnbauflächen zu schaffen. Die dazugehörige Änderung des Flächennutzungsplans (N‑24) war bereits 2017 eingeleitet worden.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 07. März bis 08. April 2022 statt, parallel dazu wurden Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbarkommunen beteiligt. Nach Auswertung der Rückmeldungen beschloss der Planungsausschuss im September 2025 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans. Diese erfolgte vom 17. September bis 19. Oktober 2025 sowohl online als auch im Fachbereich Planen, Bauen und Umwelt. Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden nun ausgewertet und in der Sitzungsvorlage dokumentiert.

Nächste Schritte: Ausschreibungen starten und Grundstücksvergabe vorbereiten

Mit dem Ratsbeschluss können nun die Ausschreibungen für Baustraßen und Kanalarbeiten starten. Sobald diese vergeben sind, folgt die Ausschreibung der Grundstücke.

Nach der Vergabe werden die Grundstückspreise final kalkuliert, sodass die Flächen anschließend vollständig erschlossen verkauft werden können. Für die neuen Eigentümer bedeutet das: Alle Erschließungskosten sind bereits im Kaufpreis enthalten – zusätzliche finanzielle Risiken entstehen nicht.

Parallel dazu bereitet die Verwaltung die Vergabeunterlagen vor, damit die Grundstücksvergabe unmittelbar nach Abschluss der Erschließungsarbeiten beginnen kann.


Vergabekriterien: Punkteverfahren mit Losentscheid

Die Vergabekriterien für die Einfamilienhausgrundstücke wurden im vergangenen Liegenschaftsausschuss festgelegt. Das Verfahren basiert auf einem Punktesystem, das verschiedene Aspekte berücksichtigt – darunter die Wohndauer in der Gemeinde, familiäre Situation und das ehrenamtliche Engagement. Die Wohndauer wird dabei gestaffelt bewertet: Wer bis zu zwei Jahre in Herzebrock‑Clarholz lebt, erhält einen Punkt, bei zwei bis fünf Jahren gibt es zwei Punkte, ab fünf Jahren drei Punkte. Unterbrechungen – etwa durch Studium oder berufliche Auslandsphasen – können im Einzelfall berücksichtigt werden, sodass Rückkehrerinnen und Rückkehrer nicht automatisch benachteiligt sind. Zusätzlich können Bewerberinnen und Bewerber über ihr ehrenamtliches Engagement weitere Punkte sammeln.

Das öffentliche notarielle Losverfahren, das immer dann greift, wenn mehrere Bewerberinnen und Bewerber die gleiche Punktzahl erreichen, wird beibehalten. Dieses Verfahren kam bereits bei der letzten Vergaberunde zum Einsatz und sorgt weiterhin für Transparenz und faire Chancen für alle.

Ein reines Losverfahren, wie es früher teilweise genutzt wurde, wird nicht mehr angewendet. Es hatte den Nachteil, dass Haushalte mit mehreren Losen oder über Jahre gesammelten Losen deutlich bessere Chancen hatten. Das neue System soll dagegen nachvollziehbarer, gerechter und transparenter sein.

Wir halten euch über die weiteren Entwicklungen im Baugebiet „Postweg‑Mitte“ auf dem Laufenden.