Rat ebnet Weg für Ärztehaus und Wohnbebauung in Clarholz
Der Rat der Gemeinde Herzebrock-Clarholz hat am Mittwochabend eine weitreichende Entscheidung zur zukünftigen Bebauung des Areals rund um den ehemaligen „Huckenbecks Saal“ getroffen. Nach intensiver Beratung stimmte das Gremium beim Bebauungsplan „Clarholz-Mitte“ für ein beschleunigtes Bauleitplanverfahren nach § 13a BauGB. Für das geplante Ärztehaus wurden – anstelle des ursprünglich vorgesehenen „Bauturbos“ – Befreiungen vom geltenden Bebauungsplan beschlossen. Damit ist der Weg frei für ein Ärztehaus sowie eine daran anschließende Wohnbebauung.
Getrennte Beratung von Ärztehaus und Wohnbebauung
Der Investor plant im nördlichen Bereich des Grundstücks ein Ärztehaus, im südöstlichen Teil ein Mehrfamilienhaus mit maximal zwei Vollgeschossen. Beide Vorhaben wurden aufgrund unterschiedlicher planungsrechtlicher Voraussetzungen getrennt beraten und entschieden.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 213 „Clarholz-Mitte“ – IV. Änderung. Das Ärztehaus weicht jedoch in mehreren Punkten erheblich von den bestehenden Festsetzungen ab.
Wohnbebauung: Grüne beantragen Bebauungsplanänderung nach § 13a BauGB
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte, das Verfahren für die Wohnbebauung nicht über Befreiungen oder den Bauturbo, sondern über ein beschleunigtes Bauleitplanverfahren nach § 13a BauGB durchzuführen. Sie begründete dies damit, dass eine einfache Befreiung die geplanten zusätzlichen Vollgeschosse nicht tragen würde. Ein Verfahren nach § 13a ermögliche dagegen eine ordnungsgemäße Abwägung, Bürgerbeteiligung und eine rechtssichere Anpassung des Bebauungsplanes.
Michael Brandes vom Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt / Räumliche Planung und Entwicklung bestätigte, dass § 13a grundsätzlich geeignet sei und eine geordnete Beteiligung der Öffentlichkeit ermögliche.
Anwohner der Südstraße äußern Bedenken
Zu Beginn der Sitzung nutzten mehrere Anwohner der Südstraße die Einwohnerfragestunde. Ihre Hauptsorge gilt der Erschließung der geplanten Wohnanlage über die Südstraße.
Obwohl die Straße als Sackgasse mit Durchlass nur für Fußgänger und Rettungsfahrzeuge geplant ist, befürchten die Anwohner eine deutliche Verkehrszunahme im Wohngebiet. Sie forderten mehr Bürgerbeteiligung und erkundigten sich nach Einflussmöglichkeiten auf die Erschließungsplanung.
Positionen der Fraktionen
In der Ratsdebatte wurden unterschiedliche Schwerpunkte deutlich:
Die SPD betonte, dass eine schnelle Umsetzung der Wohnbebauung Priorität habe. Wenn dies über ein Verfahren nach § 13a möglich sei, unterstütze die Fraktion diesen Weg.
Bündnis 90/Die Grünen verwiesen darauf, dass zwei zusätzliche Vollgeschosse über einfache Befreiungen nicht genehmigungsfähig wären und daher ein beschleunigtes B-Plan Verfahren der sichere Weg sei.
Die UWG hob hervor, dass die schnellste Lösung wäre, wenn der Investor sich an den bestehenden Bebauungsplan hielte. Da dies nicht vorgesehen sei, unterstütze man ebenfalls § 13a.
Die FDP sprach sich grundsätzlich für Bürokratieabbau und den Bauturbo aus und sah eine Bürgerbeteiligung nicht als zwingend erforderlich, da das Projekt vorankommen müsse.
Die CDU erklärte, dass man – wenn der Bauturbo nicht anwendbar sei – das beschleunigte Verfahren als pragmatische Alternative unterstütze.
Der Rat entschied schließlich mehrheitlich, das Verfahren nach § 13a BauGB einzuleiten.
Ärztehaus: Bauturbo nicht anwendbar – Befreiung jedoch möglich
Der Planungsausschuss hatte in seiner letzten Sitzung beschlossen, den Bauturbo zu nutzen. Dieser hätte ohne Ratsbeschluss umgesetzt werden können. Bürgermeister Marco Diethelm legte jedoch Einspruch ein. Nach Abstimmung mit dem Kreis Gütersloh wurde deutlich, dass der Bauturbo rechtlich nicht anwendbar ist, da der Nachweis der lokalen Versorgungsfunktion fehlt – eine zwingende Voraussetzung.
Wie Michael Brandes erläuterte, erfüllen die aktuell vorgesehenen ärztlichen Nutzungen nicht die Bedingung, dass die Versorgung eindeutig den Bürgerinnen und Bürgern des Ortes zugutekommt. Eine Befreiung nach § 36 BauGB sei jedoch möglich – vorausgesetzt, der Rat fasst den Aufstellungsbeschluss zur VI. Änderung des Bebauungsplanes.
Besonders kontrovers diskutiert wurde zudem die geplante Gebäudehöhe des Ärztehauses. Während der gültige Bebauungsplan lediglich eine zweigeschossige Bauweise vorsieht, sieht der aktuelle Entwurf ein viergeschossiges Gebäude vor – beziehungsweise drei Vollgeschosse mit einem zurückgesetzten Staffelgeschoss. Mehrere Ausschussmitglieder äußerten Bedenken hinsichtlich der städtebaulichen Einbindung und der Wirkung auf das Ortsbild. Gleichzeitig wurde betont, dass eine Befreiung grundsätzlich möglich sei, sofern die Abweichung städtebaulich vertretbar und gut begründet ist.
Zudem wurde klar, dass das Vorhaben in seinem derzeitigen Konkretisierungsgrad nicht als medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) im Sinne des Sozialgesetzbuches einzustufen ist.
Investor konkretisiert Nutzung – keine Wohnnutzung im Ärztehaus
Der Investor erklärte schriftlich, dass im Ärztehaus nun doch keine Wohnnutzung, sondern ausschließlich gesundheitliche Zwecke vorgesehen sind. Dies ist insbesondere für den Immissionsschutz relevant, da die Volksfeste in Clarholz dann nicht in Gefahr seien.
In einem weiteren Schreiben legten der Investor und zwei Fachärzte den medizinischen Schwerpunkt des Projekts dar. Diese Zielsetzung soll – soweit rechtlich möglich – in einem städtebaulichen Vertrag verankert werden.
Beschlüsse im Überblick – Befreiungen für das Ärztehaus
Der Rat stimmte folgenden Punkten mehrheitlich zu:
Befreiung von den Überschreitungen der Baugrenzen um bis zu 6 Meter
Befreiung von der vorgeschriebenen Dachform (Flachdach statt 45°-Satteldach)
Befreiung von der zulässigen Gebäudehöhe (14,35 m statt 12,50 m)
Befreiung von der zulässigen Anzahl der Vollgeschosse (vier statt zwei)
Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens zur formlosen Anfrage
Automatische Geltung des Einvernehmens für den Bauantrag, sofern ein unterschriebener städtebaulicher Vertrag eingereicht wird
Wie es weitergeht
Mit dem Ratsbeschluss kann die Verwaltung nun die nächsten Schritte im Bauleitplanverfahren vorbereiten. Die Entwicklung des Areals bleibt ein zentrales Thema für Clarholz – städtebaulich, verkehrlich und im Hinblick auf die medizinische Versorgung im Ort.