Wichtige Hinweise zur Nutzung von E-Scootern – Polizei informiert Eltern | Aktuelle Nachrichten und Informationen

E-Scooter erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, sind aber rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft. Auch bei E-Scooter gelten klare Regeln: Nur für eine Person und erst ab 14 Jahren erlaubt.

Wichtige Hinweise zur Nutzung von E-Scootern – Polizei informiert Eltern

Die Kreispolizeibehörde Gütersloh hat hierzu einen Info-Brief für Eltern herausgegeben. Eltern sollten die wichtigsten Regeln und Sicherheitsaspekte mit ihren Kindern besprechen, damit diese sicher und verantwortungsvoll im Straßenverkehr unterwegs sind.

Rechtliche Bestimmungen

E-Scooter müssen eine Betriebserlaubnis haben und die Vorschriften der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) erfüllen. Dazu gehört eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h sowie das Vorhandensein von zwei voneinander unabhängigen Bremsen, Licht und einer Versicherungsplakette. Manipulationen zur Erhöhung der Geschwindigkeit sind verboten und können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Kinder dürfen erst ab 14 Jahren mit einem E-Scooter fahren, eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Werden jüngere Kinder fahrend angetroffen, sind die Eltern verantwortlich und müssen mit einem Bußgeld von 90 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Zudem kann es bei Unfällen zu Problemen mit dem Versicherungsschutz kommen.

Für jeden E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht, die jährlich erneuert werden muss. Die entsprechende Plakette kann bei Versicherungsagenturen oder online erworben werden.

Verkehrsregeln für E-Scooter

  • Keine Nutzung auf Gehwegen und in Fußgängerzonen

  • Grundsätzlich gilt: Radwege nutzen – Falls nicht vorhanden, muss auf der Straße gefahren werden

  • Fußgängervorrang beachten auf gemeinsamen Geh- und Radwegen

  • Geschwindigkeit der Verkehrssituation anpassen

Sicherheits- und Verhaltensregeln

  • Nur eine Person darf mit dem E-Scooter fahren! Mitfahren ist verboten.

  • Keine Handynutzung während der Fahrt – Verstoß kostet 100 Euro Bußgeld

  • Alkoholverbot für Fahranfänger und unter 21-Jährige (0,0 Promille-Grenze)

  • Nebeneinanderfahren ist untersagt, hintereinander fahren.

Polizei ruft zu mehr Sicherheit auf

Die Polizei Gütersloh beobachtet eine steigende Zahl von Unfällen mit E-Scootern und möchte mit dem Info-Brief Eltern sensibilisieren. „Wir wollen, dass Kinder sicher unterwegs sind – zu Fuß, mit dem Rad und auch mit E-Scootern,“ heißt es in der Mitteilung.

Eltern sollten mit ihren Kindern die Regeln durchsprechen, um gefährliche Situationen zu vermeiden. Für weitere Informationen steht das Team der Verkehrsunfallprävention der Polizei Gütersloh als Ansprechpartner zur Verfügung.

Kontakt:
Kreispolizeibehörde Gütersloh
Direktion Verkehrs - Verkehrsunfallprävention / Opferschutz
Herzebrocker Straße 142, 33334 Gütersloh
Telefon: 05241 869-1510 E-Mail: vvup.guetersloh@polizei.nrw.de

Hier findet ihr den ganzen Infobrief: