Wahlergebnisse Bundestagswahl 2025 im Wahlkreis 130 Gütersloh I - CDU bleibt stärkste Partei | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Wahlergebnisse Bundestagswahl 2025 im Wahlkreis 130 Gütersloh I - CDU bleibt stärkste Partei

Heute wurde in ganz Deutschland gewählt. Die vorläufigen Ergebnisse für unseren Wahlkreis liegen uns vor.

Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz gehört zum Wahlkreis 130 - Gütersloh I, welcher aus elf kreisangehörige Städten und Gemeinden besteht. Diese haben am Wahlsonntag insgesamt 175 Wahllokale eingerichtet, in denen die rund 233.000 Wahlberechtigten des Wahlkreises ihre beiden Stimmen abgeben konnten.

Die Hauptlast der praktischen Wahlvorbereitungen trugen die Wahlämter in den örtlichen Rathäusern, die unter anderem mit der Wahlhelfergewinnung, der Briefwahl und der Organisation des Urnengangs am Wahlsonntag umfangreiche Arbeit zu bewältigen hatten, erst recht unter den Bedingungen der innerhalb von 60 Tagen zu organisierenden Neuwahl.

Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz hatte bei der heutigen Bundestagswahl 11.805 Wahlberechtigte (5.930 Männer, 5.874 Frauen, 1 Person divers), davon 494 Erstwähler.

Die Ergebnisse des Wahlkreises 130 lauten wie folgt:

Erststimmen:

Ralph Brinkhaus gewinnt erneut mit rund 42 Prozent der Erststimmen das Direktmandat des Wahlkreises 130 und zieht direkt in den Bundestag ein (wenn die Partei insgesamt genügend Sitze durch die Zweitstimmen erhält).

Zweitstimmen:

Mit der Zweitstimme entscheidet man nicht über eine Person, sondern über die Landesliste einer Partei. Diese Liste enthält die Kandidatinnen und Kandidaten, die eine Partei für das jeweilige Bundesland in den Bundestag schicken möchte. Die Zweitstimme bestimmt allein, wie viele Sitze jede Partei im Bundestag erhält, und legt somit die Mehrheitsverhältnisse im Parlament fest.

Die Ergebnisse in der Gemeinde Herzebrock-Clarholz:

Erststimmen:

Zweitstimmen:

Die Wahlbeteiligung in Herzebrock-Clarholz lag bei 85,88% (2021: 80,13%).

Hintergrund: Aktueller Stand der Technik macht Wahl sicher

Die Gewährleistung einer sicheren Wahl ist eines der Hauptaugenmerke bei der Vorbereitung der Bundestagswahl am 23. Februar. Dazu existieren verschiedene wahlrechtliche Sicherungsmechanismen, die Manipulationen verhindern sollen.

Die Stimmabgabe findet sowohl in den Wahllokalen als auch per Briefwahl ausschließlich mit amtlichen Stimmzetteln statt. Wahlgeräte oder Online-Wahlverfahren, die in anderen Staaten, zum Beispiel den USA, zum Einsatz kommen und Ziel von Cyberangriffen sein könnten, werden in Deutschland nicht genutzt, unter anderem weil das bundesdeutsche Wahlrecht die Möglichkeit einer Nachzählung vorschreibt. Dies ist elektronisch jedoch nicht möglich.

Sowohl die Stimmabgabe im Wahllokal als auch die Übersendung von Briefwahlunterlagen wird im Wählerverzeichnis vermerkt, so dass jeder Wähler nur einmal abstimmen kann. Wahlbetrug ist strafbar.

Die in den Wahllokalen und die per Briefwahl abgegebenen Stimmen werden von ehrenamtlichen Wahlhelfern öffentlich ausgezählt. Bei der Ergebnisermittlung am Wahlabend erfolgen nur die Schnellmeldungen für das vorläufige Endergebnis zwischen den Kommunen und dem Kreis auch in elektronischer Form. Der Schutz dieser sensiblen Daten wird durch eine angemessene Informationssicherheit nach dem aktuellen Stand der Technik sichergestellt. Nach Abschluss der Auszählung am Wahlabend werden die Stimmzettel und weitere Unterlagen vom Wahlvorstand verpackt, versiegelt und ins Rathaus gebracht, wo sie ebenfalls unter Verschluss gehalten werden. Am Montagmorgen erhält das Wahlamt des Kreises die Niederschriften aus allen Wahllokalen und Briefwahlvorständen im Wahlkreis, um diese zu prüfen, nachzurechnen und bei Bedarf Kontrollzählungen vorzunehmen.

Anschließend stellt der Kreiswahlausschuss das endgültige Ergebnis im Wahlkreis fest. Das endgültige Wahlergebnis auf Landes- und Bundesebene wird durch die Landeswahlausschüsse und anschließend durch den Bundeswahlausschuss ermittelt. Eine Beeinflussung des endgültigen amtlichen Ergebnisses der Wahl durch Cyberangriffe ist technisch ausgeschlossen. Bei berechtigten Zweifeln besteht die Möglichkeit der Nachzählung der Ergebnisse in Wahlbezirken, da die Stimmabgabe ja auf Papier-Stimmzetteln dokumentiert ist.