Am Dienstagnachmittag konnten wir einen sehr tiefen Überflug eines Flugzeuges über Herzebrock-Clarholz beobachten. Nach Übungsflug hatte das im ersten Moment nicht ausgesehen, so unser Eindruck. Kurze Zeit später kam das Flugzeug dann noch einmal zurückgeflogen, auch dieses Mal wieder recht tief.
Das Luftfahrtamt der Bundeswehr gab auf Nachfrage des Herzeblogs heute morgen allerdings Entwarnung. Laut eines Sprechers des Luftfahrtamtes der Bundeswehr handelte es sich bei dem gemeldeten Flugbetrieb um einen A-400M des Lufttransportgeschwader 62 (LTG62) aus Wunstorf. Dieser flog im Rahmen des täglichen Trainingsflugbetriebs um 15:41 Uhr Ortszeit im Tiefflug zwischen Herzebrock-Clarholz und Rheda-Wiedenbrück Richtung Süden, dabei wurde der westliche Rand von Rheda-Wiedenbrück überflogen. Die geringste Flughöhe im Bereich Herzebrock-Clarholz betrug 530 Fuß (ca. 162 m) über Grund. Um 15:54 Uhr Ortszeit flog der A-400M dann Richtung Norden in 556 Fuß (ca. 169 m) über Grund.
Grundsätzlich ist über dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland überall militärischer Flugbetrieb zulässig. Die dabei einzuhaltende Mindesthöhe für Transportflugzeuge beträgt 1.000 Fuß (ca. 300 m) über Grund. Diese für den militärischen Tiefflug geltende Mindesthöhe darf nach vorheriger Anmeldung in wenigen, aber unverzichtbaren, festgelegten Ausnahmen auf 500 Fuß (ca. 150 m) über Grund reduziert werden. Beim Überflug von Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern ist für Transportflugzeuge eine Mindesthöhe von 2.000 Fuß (ca. 600 m) über Grund einzuhalten.
Nach den vorliegenden Daten der Bundeswehr erfolgten die Einsätze unter Beachtung der flugbetrieblichen Bestimmungen.