Recyclinghof – Wieder Terminpflicht ab dem 04. Oktober | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Recyclinghof – Wieder Terminpflicht ab dem 04. Oktober

Nach dem Hochwasser in der Gemeinde Herzebrock-Clarholz hat der Recyclinghof die Möglichkeit geboten, Abfälle auch ohne Termin abgeben zu können. Diese Kulanzregelung endet am 02.10.2023. Ab dem 04.10.2023erfolgt die Annahme wieder nur mit einem Termin. Für Kleinmengen sowie für Papier, Elektrogeräte, Bauschutt und Gartenabfälle ist eine Terminabgabe nicht zwingend erforderlich. Der Recyclinghof weist jedoch darauf hin, dass Kunden ohne Termin abgewiesen werden, sollten die Aufnahmekapazitäten erschöpft sein.

Die Terminvergabe dient dazu, größere Wartezeiten und einen Rückstau auf der Straße zu vermeiden sowie um ausreichend Aufnahmekapazitäten gewährleisten zu können. In der Regel (Ausnahme bei Feiertagen) erhalten Kunden die morgens bis 10 Uhr anrufen sogar Termine am gleichen Tag. Termine können unter 05245/921700 oder per Online auf der Homepage des Betreibers Pro Arbeit e.V. unter www.proarbeit.info vereinbart werden.