Ordnungsamt überprüft Parksituation an den Grundschulen

Ordnungsamt überprüft Parksituation an den Grundschulen

Das Thema Parkraumüberwachung und neue Kennzeichnung der Parkplätze in Herzebrock hat in den vergangenen Wochen zu reichlich Diskussionen geführt. Das Ordnungsamt überprüft seit kurzem die neu markierten Flächen. Aktuell werden hier noch Verwarnungen in Form von „Gelben Karten“ verteilt, danach folgen dann gebührenpflichtige Verwarnungen. (Wir haben bereits berichtet)

Im Ortskern ist in vielen Bereichen 30er Zone, hier gelten die üblichen Parkregeln. Das Halten und Parken im Straßenverkehr ist grundsätzlich in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt. Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. Das Halten ist beispielsweise an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig.

Das Parken in 30er Zonen außerhalb der gekennzeichneten Flächen ist grundsätzlich erlaubt. Es gibt jedoch Ausnahmen auf die Ihr achten müsst:

  • vor und hinter Kreuzungen/Einmündungen bis zu 5 m Platz lassen

  • wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert

  • vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber

  • vor Bordsteinabsenkungen

Bei den aktuellen Kontrollen des Ordnungsamtes der neuen Parkplatzmarkierungen geht es unter anderem um folgende Beanstandungen. Das Fahrzeug ist nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung geparkt (z.B. steht das Fahrzeug dabei zu weit auf dem Gehweg. Wenn die Markierung nicht ausreichen sollte, dann zur Fahrbahn hin ausweichen).

Aufgrund der Rückmeldungen der Bürger werden einzelne Kennzeichnungen noch einmal überprüft und gegebenenfalls geändert.

Hierbei gibt es aktuell unterschiedliche Verwarngelder (Stand August 2023)

  • 70 Euro beim Parken auf Rad und Gehwegen mit Verkehrsbehinderung

  • 55 Euro beim Parken auf Rad und Gehwegen ohne Verkehrsbehinderung

Kontrollen an den Grundschulen

Doch nicht nur auf den neu eingezeichneten Flächen in Herzebrock wird der Parkraum vom Ordnungsamt kontrolliert. Nach den Ferien haben sich bei der Gemeinde viele Eltern beschwert, dass Elterntaxis an den Grundschulen andere SchülerInnen gefährden. Daher hat die Gemeinde aktuell auch hier ein Augenmerk auf die Parkplatzsituation rund um die Grundschulen der Gemeinde gelegt.

An der Josefschule parken und halten viele Eltern am ehemaligen Kolpinghaus-Gelände. Dies ist ein Gehweg und halten und Parken ist hier auf dem Gehweg verboten. Besonders zu den Bring- und Abholzeiten kommt es hier zu gefährlichen Situationen, wenn Kinder, die den Schulweg alleine absolvieren gefährdet werden. Auch das Parken auf dem Busparkplatz ist hier nicht erlaubt. Das Falschparken kostet hier aktuell 70,- EUR. Das „Knöllchen“ hierfür mussten schon einige Eltern entgegennehmen.

Gleiche Situationen ergeben sich übrigens auch an den anderen Herzebrock-Clarholzer Grundschulen.

Habt Ihr schon einmal von einem Fußbus gehört?

Die Kinder treffen sich an bestimmten Orten, um dann zusammen zur Schule gehen. Früher war das üblich, wenn auch vielleicht nicht unter dem Namen. Dabei passen die Kinder gegenseitig aufeinander auf und sind als Gruppe für andere Verkehrsteilnehmer besser zu sehen. Sprecht das Thema doch mal im Eltern-Klassenchat an. Vielleicht bietet sich ja ein Fußbus pro Siedlung an, der dann auch Anfangs von Eltern begleitet werden kann.

Unterstützt Eure Kinder darin selbstständig zu werden. Nicht nur, dass sie wacher und konzentrierter in der Schule ankommen. Auch der soziale Faktor ist dabei nicht zu vergessen.

Und solltet Ihr Eure Kinder dennoch zur Schule bringen müssen, dann nutzt vielleicht angrenzende Straßen und keine Gehwege, um Eure Kinder rauszulassen oder zu parken. An der Josefschule beispielsweise kann am Waldstadion, an der Uthofstraße oder an der Wortstraße geparkt werden.

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