Öffentlichkeitsbeteiligung: Lärmaktionsplan für die Gemeinde Herzebrock-Clarholz | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Bürger der Gemeinde können noch bis zum 11.10.2023 Anregungen und Bedenken vortragen und Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmminderung einreichen.

Öffentlichkeitsbeteiligung: Lärmaktionsplan für die Gemeinde Herzebrock-Clarholz

Die Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) vom 18.07.2002 verpflichtet die Gemeinden europaweit einheitlich Lärmkartierungen und Lärmaktionspläne aufzustellen. Die Umsetzung dieser Planwerke verfolgt das Ziel, den durch unterschiedliche Lärmquellen verursachten Umgebungslärm festzustellen, zu analysieren und durch koordinierte Maßnahmen zu mindern sowie ruhige Gebiete zu bewahren.

Die Verpflichtung zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen bezieht sich auf Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr und damit im Gemeindegebiet auf die B64.. Sowohl die Verkehrsmenge als auch die davon ausgehenden Emissionen sollten verringert werden.

Die Ergebnisse der Lärmkarten wurden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) ermittelt und im Internet unter www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ veröffentlicht. Die nachfolgenden Inhalte wurden dem Bericht des LANUV über die Lärmkartierung der Gemeinde Herzebrock-Clarholz entnommen.

Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung:

  • Ausbau von Verknüpfungspunkten zum ÖPNV: Bahnhof Herzebrock, Bahnhof Clarholz: Ausbau der Verknüpfung von Bus und Schiene und Individualverkehr (abgeschlossen) Schaffung moderner gesicherter Fahrradabstellmöglichkeiten (in Vorbereitung)

Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung an Hauptverkehrsstraßen:

  • Förderung Fuß- und Radverkehr: Schaffung und Attraktivierung von Fahrradabstellplätzen (Verkehrsreduzierung)

  • Drängen auf Umsetzung und Planung der B64n: Umgehungsstraße der B64 (Verkehrsumlegung)

  • Verringerung der Fahrgeschwindigkeit: Tempolimit auf 30 km/h auf Teilstücken der B64 An Seniorenheimen in Herzebrock und in Clarholz, Forderung an das Straßenverkehrsamt zur Festsetzung( Erhöhung der Verkehrssicherheit)

  • „Grüne Welle“: B64, Forderung an Straßen.NRW zur Optimierung (Erhöhung der Verkehrssicherheit, Optimierung des Verkehrsflusses)

Ihr habt noch weitere Ideen?

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt noch bis zum 11.10.2023 in Raum 117 im Rathaus der Gemeinde Herzebrock-Clarholz, Fachbereich Planen, Bauen und Umwelt während der Öffnungszeiten, nach vorheriger Terminabsprache, unter Tel.: 05245-444-198 und 05245-444-192, m.wrede@herzebrock-clarholz.de, m.brandes@herzebrock-clarholz.de (Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr, Montag zusätzlich von 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Einsicht in den Vorentwurf der Lärmaktionsplanung sowie zur Abgabe einer Stellungnahme auf der Internetseite: https://www.o-sp.de/herzebrock/plan/uebersicht.php?L1=26&pid=75578&tid=176161