Neue Fahrradstraße in Herzebrock und Rheda: Was ist erlaubt? | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Neue Fahrradstraße in Herzebrock und Rheda: Was ist erlaubt?

Die neue Fahrradstraße in Herzebrock und Rheda, die kürzlich eröffnet wurde, bietet Radfahrern eine sichere und bequeme Verbindung zwischen den beiden Orten. Diese Strecke, die durch den Wösteweg in Rheda und die Berliner Straße in Herzebrock führt, wurde speziell für den Radverkehr ausgebaut.

Wir haben vor ein paar Wochen eine Umfrage in den sozialen Netzwerken durchgeführt und festgestellt, dass die Hälfte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht wusste, dass in einer Fahrradstraße nur eine maximale Geschwindigkeit von 30 km/h erlaubt ist. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung ist auch nicht extra ausgeschildert.

Daher hier einmal ein paar Informationen was erlaubt ist:

  • Vorrang für Radfahrer: Pkw und/oder Motorräder sind zulässig, dürfen den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Sie dürfen also nicht drängeln, wenn Radler nebeneinander fahren – was hier ausdrücklich erlaubt ist. Radfahrer haben auf der gesamten Strecke Vorrang vor motorisierten Fahrzeugen.

  • Höchstgeschwindigkeit: Die Höchstgeschwindigkeit für alle Verkehrsteilnehmer ist auf 30 km/h festgelegt und gilt auch außerorts.

  • Sicherheitsabstände: Autofahrer müssen einen sicheren Abstand zu Radfahrern einhalten und aufmerksam bleiben. Beim Überholen ist in Fahrradstraßen innerorts auf den Mindestabstand von 1,50 Metern von Kraftfahrzeugführern gegenüber Radfahrenden zu achten.

Diese Maßnahmen sollen den Radverkehr sicherer und angenehmer machen und gleichzeitig den motorisierten Verkehr beruhigen.

Wie sind Eure Erfahrungen mit der neuen Fahrradstraße?