Mäh- und Pflegearbeiten beginnen bald auf dem Kommunalen Friedhof in Herzebrock-Clarholz | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Pflegefreie und pflegeeinfache Grabstätten müssen freigeräumt sein

Mäh- und Pflegearbeiten beginnen bald auf dem Kommunalen Friedhof in Herzebrock-Clarholz

Die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Herzebrock-Clarholz informiert über die baldigen Mäh- und Pflegearbeiten auf dem kommunalen Friedhof im Ortsteil Herzebrock.

Wenn Angehörige von Verstorbenen sich für eine pflegefreies Erd- oder Urnengrab, ein Baumgrab oder für eine Grabstelle in einer pflegeeinfachen Gemeinschaftsgrabanlage entscheiden, verzichten sie bewusst auf ein eigenes Gestaltungs- und Pflegerecht an dieser Grabstätte. Bei diesen Grabarten ist keine individuelle Gestaltung möglich. Die Pflege dieser Gräber übernimmt die Friedhofsverwaltung.

Es werden jedoch immer wieder Grablichter, Blumentöpfe und anderer Grabschmuck auf den Gräbern abgestellt. Für die pflegefreien Grabstätten steht ein kleiner Randbereich für das vorübergehende Ablegen von Grabschmuck zur Verfügung, eine Mähkante von mindestens fünf Zentimetern ist freizuhalten. Bei den pflegeeinfachen Gemeinschaftsgrabanlagen ist lediglich das Aufstellen einer Grablampe und einer Grabvase erlaubt, jeglicher anderer Grabschmuck ist zu entfernen.

Damit die Mäh- und Pflegearbeiten an diesen Grabstätten ungehindert durchgeführt werden können, fordert die Friedhofsverwaltung die Nutzungsberechtigten auf, alle nicht zulässigen Gegenstände von den Gräbern zu entfernen und gegebenenfalls auf die vorgesehenen Abstellflächen zu legen. Bis Anfang April nicht abgeräumte Gegenstände werden von der Friedhofsverwaltung entsorgt.

Für Fragen zu den jeweiligen Grabarten steht die Friedhofsverwaltung unter 05245/444196 zur Verfügung.