Bei uns in der Region können wir öfters die Flugmanöver der Bundeswehr Kampfflugzeuge beobachten. Doch heute morgen war das ein recht ungewohntes Manöver, nicht nur die Lautstärke war ungewöhnlich, auch die Flughöhe.
Gefühlt befand sich das Flugzeug im absoluten Tiefflug, so dass wir bei der Bundeswehr einmal nachgefragt haben. Ein Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr teilte uns mit, dass die Auswertung der Radardaten um 10:55 Uhr Ortszeit zwei Kampfflugzeuge der Bundeswehr vom Typ TORNADO zeigte. Diese überflogen im Übungsflugbetrieb den Bereich Herzebrock-Clarholz in südliche Richtung.
Üblicherweise beträgt die einzuhaltende Tiefflugmindesthöhe für Kampfflugzeuge 1.000 Fuß (ca. 300 m) über Grund. Nach vorheriger Anmeldung darf diese in wenigen - aber unverzichtbaren - festgelegten Ausnahmen auf 500 Fuß (ca. 150 m) über Grund reduziert werden.
Die beiden Luftfahrzeuge flogen heute in einer Höhe zwischen 530 Fuß (ca. 162 m) und 900 Fuß (ca. 274 m) über Herzebrock-Clarholz. Laut Bundeswehr wurde die Mindestflughöhe von bis zu 500 Fuß (ca. 150 m) über Grund unter Beachtung der flugbetrieblichen Bestimmungen ordnungsgemäß angemeldet.
Zum Vergleich: Der Eifelturm ist 330 Meter hoch, sie sind also auf halber Höhe nur geflogen.
Hintergrund:
Grundsätzlich ist über dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland militärischer Flugbetrieb zulässig und ist nicht an bestimmte Streckenführungen gebunden, um diese Flugbewegungen möglichst gleichmäßig über den gesamten Luftraum der Bundesrepublik zu verteilen. Die dabei einzuhaltende Tiefflugmindesthöhe für Kampfflugzeuge beträgt 1.000 Fuß (ca. 300 m) über Grund. Nach vorheriger Anmeldung darf diese in wenigen - aber unverzichtbaren - festgelegten Ausnahmen auf 500 Fuß (ca. 150 m) über Grund reduziert werden. Ausgenommen von Tiefflügen sind Großstädte (über 100.000 Einwohner), Flugplatzkontrollzonen und Kernkraftwerke sowie bestimmte Industrieanlagen. Sie dürfen nur oberhalb spezieller Schutzzonen mit einer Sicherheitsmindesthöhe von 2.000 Fuß (ca. 600 m) überflogen werden. Selbstverständlich wird versucht, bewohnte Gebiete nicht zu überfliegen. Aber die dicht besiedelte Bundesrepublik setzt diesem Vorhaben neben den gesetzlichen und flugbetrieblichen Regelungen enge Grenzen.
Allgemeine Informationen zum militärischen Flugbetrieb haben wir im Internet unter Militärischer Flugbetrieb bereitgestellt. Ebenso haben wir in unserem Hause ein Bürgertelefon eingerichtet, damit sich die Bevölkerung auch unmittelbar mit Ihren Beobachtungen an uns wenden kann. Die Erreichbarkeiten sowie die Informationen, die wir benötigen, um Anfragen bearbeiten zu können, haben wir hier zusammengestellt: Bürgerservice.