Informationen der Gemeinde Herzebrock-Clarholz zur Bürgerumfrage B 64n | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Informationen der Gemeinde Herzebrock-Clarholz zur Bürgerumfrage B 64n

Der Rat der Gemeinde Herzebrock-Clarholz hat in seiner Sitzung am 3. Juli beschlossen, eine Bürgerbefragung zum Bau der B 64n durchzuführen.

Durch die Befragung erhofft sich der Rat ein klares Meinungsbild der Bevölkerung. Rechtlich hat die Befragung keine direkte Auswirkungen auf die Realisierung des Straßenbauprojektes. Die Ergebnisse werden jedoch an die Beteiligten und zuständigen Behörden weitergeleitet. Der Gemeinderat wird das Ergebnis der Bürgerumfrage in der Diskussion zum weiteren Umgang mit den Planungen zur B 64n einbeziehen.

Informationsveranstaltungen zur Bürgerumfrage B 64n

Vor der Befragung lädt die Gemeinde Herzebrock-Clarholz alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu zwei Informationsveranstaltungen ein. Dafür wurde eine neutrale, externe Moderation beauftragt.

Am 17.09.2024 findet die Informationsveranstaltung in der Mensa der von-Zumbusch-Gesamtschule statt, bei der auch Straßen.NRW erläuternde Informationen präsentiert.

Am 18.09.2024 sind interessierte Bürgerinnen und Bürger in die Aula der Wilbrandschule eingeladen.

Ziel der Informationsveranstaltungen ist es, über den aktuellen Planungsstand zu informieren und die Argumente für und gegen das Projekt fair und transparent darzustellen und auch die jeweils damit verbundenen unterschiedlichen Annahmen deutlich zu machen. Ziel ist es nicht, eine Abstimmung durchzuführen oder ein Meinungsbild einzuholen, sondern allen Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich vor der Bürgerumfrage umfassend zu informieren.

Aus diesem Grund hat sich der Rat der Gemeinde in seiner Sitzung am 28. August gegen eine Podiumsdiskussion mit den Interessengruppen Pro B 64n (als Befürworter) und Kulturlandschaft Sundern-Samtholz-Brock (als Gegner) ausgesprochen. Die Gemeindeverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei nur um eine Änderung des Formates der Informationsveranstaltungen handelt und die Akteure mit Ihrer Expertise natürlich weiterhin wichtig für die Veranstaltungen sind und ihre Argumente einbringen können. Es ist geplant, im ersten Teil den aktuellen Planungsstand durch Fachplaner vorstellen zu lassen, anschließend wird es die Möglichkeit für Fragen und Diskussionen geben und die Argumente Pro und Contra B 64n werden von allen Teilnehmenden sorgfältig und transparent zusammengetragen und bei Bedarf erläutert.

Der genaue Ablauf wird rechtzeitig vor den Veranstaltungen bekannt gemacht.

Verlauf der Abstimmung:

Die Abstimmungsunterlagen werden den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde per Post zugesandt. Abstimmungsberechtigt ist, wer am Tag des Bürgerentscheids Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit drei Monaten im Gemeindegebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat.

Das Abstimmungsverzeichnis liegt in der Zeit vom 11.09. bis 18.09. während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus öffentlich aus. Stichtag für die Berechnung des Stimmrechts ist der 11.09.2024.

Die Abstimmungsunterlagen bestehen aus einem Anschreiben mit Informationen zum Ablauf der Befragung. Das Informationsblatt enthält Angaben zur Planung und eine kurze Stellungnahme jeder Ratsfraktion. Der wichtigste Teil ist der Stimmzettel mit der Frage: „Sind Sie für den Bau der Ortsumgehung B64n?“, die mit Ja oder Nein beantwortet werden kann.

Die beauftragte Druckerei wird die Unterlagen ab dem 07. Oktober an die Abstimmungsberechtigten versenden. Ab diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, den Stimmzettel auszufüllen und in dem beigefügten Umschlag an die Gemeinde zurückzusenden. Die Portokosten trägt die Gemeinde Herzebrock-Clarholz. Alternativ können Sie den Umschlag auch persönlich im Rathaus abgeben oder in den Briefkasten einwerfen. Bitte achten Sie darauf, dass der verschlossene Rückumschlag rechtzeitig (bis zum 6. November, 16.00 Uhr) bei der Gemeindeverwaltung eingeht und der Stimmzettel eindeutig gekennzeichnet ist.

Die Auszählung erfolgt am 07. November ab 10.00 Uhr durch die Verwaltung. Die Auszählung ist öffentlich und kann im Rahmen der räumlichen Kapazitäten von Bürgerinnen und Bürgern verfolgt werden.

Das Ergebnis wird anschließend öffentlich bekannt gegeben.