Ihr habt eine tolle Idee für den Ortskern? Über den Ortskernfonds kann Euer Projekt bis zu 50% bezuschusst werden

Ihr habt eine tolle Idee für den Ortskern? Über den Ortskernfonds kann Euer Projekt bis zu 50% bezuschusst werden

Ihr habt eine tolle Idee für den Ortskern? Über den Ortskernfonds kann Euer Projekt bezuschusst werden. Kunstaktionen, Begrünung, Möblierung oder was Euch sonst noch einfällt – vieles ist möglich!

Was wird gefördert?

Investitionsvorbereitende Maßnahmen wie beispielsweise

  • Umnutzungskonzepte für Leerstandsobjekte

  • Befragungen und Wettbewerbe

  • Investive Maßnahmen im öffentlichen Raum wie

Punktuelle Straßenraumumgestaltung (z. B. bauliche Gestaltung von Eingangssituationen)

  • Beleuchtungselemente in Ergänzung zur Funktionsbeleuchtung

  • Beschilderungs-, Informations- und Leitsysteme

  • Begrünung

  • Ergänzung Stadtmobiliar (z. B. Fahrradständer, Bänke, Spielgeräte, Müllbehälter)

  • Kunstobjekte

Nicht-investive Maßnahmen wie z.B. Marketingaktionen und Veranstaltungen

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Einzelpersonen

  • Unternehmen

  • Vereine und Bürgerinitiativen

  • Verbände

  • gemeinnützige Träger

  • Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Wie wird gefördert?

Gefördert werden Investitionskosten, Sachkosten und Honorarkosten.50% dieser Kosten werden durch private Mittel finanziert, die weiteren 50% werden durch Fördermittel bezuschusst. Die Förderung ist auf 7.500 € pro Antrag begrenzt. Die Mindestförderung beträgt 200 € pro Antrag.

Wo wird gefördert?

Die Projekte müssen innerhalb des Sanierungsgebietes „Ortskern Herzebrock“ umgesetzt werden.

Wie funktioniert das Verfahren?

Es ist ein schriftlicher Antrag, inklusive Kostenermittlung bzw. drei vergleichbaren Angebotsabfragen, an die Gemeinde Herzebrock-Clarholz zu stellen. Nach Prüfung des Antrags wird die Förderung durch das Vergabegremium beschlossen und durch die Gemeinde über einen Förderbescheid bewilligt. Nach der Bewilligung kann das Projekt durchgeführt werden. Sobald das Projekt abgeschlossen ist, müssen innerhalb von zwei Monaten die Rechnungen bei der Gemeinde eingereicht werden. Nach Prüfung werden die Fördermittel ausgezahlt.

Gilt eine finanzielle Beteiligung am Verfügungsfonds als Spende?

Sofern Sie sich für eine finanzielle Beteiligung am Verfügungsfonds entschließen, können Sie diese als Spende unter Umständen steuerlich geltend machen. Zuwendungen für Projekte aus den Bereichen Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Kriminalprävention, Sport, Heimatpflege und Heimatkunde, traditionelles Brauchtum, bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke können als Spende bescheinigt werden. Die Spendenbescheinigung wird von der Gemeinde Herzebrock-Clarholz ausgestellt. Im Vorfeld empfehlen wir die Abstimmung mit dem zuständigen Finanzamt!

Die Antragsunterlagen findet Ihr hier: https://ortskern-herzebrock.de/

Logo