In diesen Tagen gehen den Steuerpflichtigen die jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide zu. Mit diesen Bescheiden kommen erstmals auch die neuen Messbeträge zur Anwendung. Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz berechnet die Grundsteuer 2025 auf Basis der neuen gesetzlichen Regelungen nach der Grundsteuerreform des letzten Jahres.
Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz nimmt 2025 weniger Grundsteuer ein wie im Vorjahr. Für den einzelnen Grundsteuerpflichtigen kann sich die Grundsteuer aber erhöhen oder vermindern. Das ist abhängig vom festgesetzten Grundsteuerwert.
Diesen Wert hat das Finanzamt in den letzten Jahren neu festgesetzt. Diese Festsetzung ist für die Gemeinde Herzebrock-Clarholz bindend. Bei Fragen oder Einwänden zum Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts oder zum Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags wenden sich die BürgerInnen daher bitte direkt an das Finanzamt Wiedenbrück. Dort ist eine Hotline eingerichtet, die montags bis freitags zwischen neun und 13 Uhr unter der Telefonnummer 05242 934-1959 erreichbar ist.
Sollte bereits beim Finanzamt Einspruch gegen diese Bescheide erhoben worden sein, muss kein weiterer Einspruch bei der Gemeinde erhoben werden. Wenn diese Bescheide gegebenenfalls noch geändert werden, wird nach der Bearbeitung durch das Finanzamt automatisch eine Mitteilung erhalten und die Grundsteuer entsprechend angepasst. Ein nochmaliger Einspruch ist also nicht erforderlich. Die im Bescheid festgesetzte Grundsteuer ist zu zahlen. Durch einen erhobenen Einspruch oder Widerspruch wird die Zahlungspflicht nicht aufgehoben.
Hintergrund: Umsetzung der Grundsteuerreform
Mit den aktuellen Bescheiden setzt die Gemeinde die Grundsteuerreform um, die auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 basiert. Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz berechnet die Grundsteuer 2025 auf Basis der neuen Grundsteuermessbeträge, die das Finanzamt in den vergangenen Jahren für alle Grundstück neu festgesetzt hat. Für die endgültige Berechnung der Grundsteuer wurde der Messbetrag mit dem jeweiligen Hebesatz multipliziert.
Der Rat der Gemeinde Herzebrock-Clarholz hatte in seiner Sitzung am 11.12.2024 die Hebesatzsatzung mit den zum 01.01.2025 geltenden Hebesätzen für die Grundsteuer A (230%) und B (550%) beschlossen. Die Hebesätze sind so berechnet, dass die Grundsteuerreform für die Gemeinde Herzebrock-Clarholz eine geringere Einnahme von rund 500.000 Euro bedeutet. Das bedeutet jedoch nicht, dass sich Ihre individuelle Grundsteuer reduzieren muss.
Denn wenn die Neubewertung ergibt, dass Ihr Grundbesitz vergleichsweise stark an Wert zugelegt hat, dann steigt dafür künftig die Grundsteuer – auch wenn sich das Gesamtaufkommen vor Ort reduziert hat.
Die Reduzierung bei der Grundsteuer wurde durch die Erhöhung der Gewerbesteuer auf 416 Prozentpunkte nahezu ausgeglichen. Die Gewerbesteuer wird bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften bei der Einkommenssteuer angerechnet.
Anfragen zum Bescheid sollten per E-Mail an steuern@herzebrock-clarholz.de oder per Post an den Fachbereich Finanzen, Abteilung Steuern und Abgaben gesendet werden. Die telefonische Erreichbarkeit der SachbearbeiterInnen werde aufgrund hoher Nachfrage begrenzt sein.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.grundsteuer.nrw.de und www.herzebrock-clarholz.de.
Bei Rückfragen zu dieser Pressemitteilung wenden Sie sich bitte an Herrn Heinz-Dieter Wette, Tel. 05245 444 135 oder per Email H.Wette@herzebrock-clarholz.de