Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz will – aufbauend und ergänzend – zum aktuell laufenden Quartierskonzept „Postweg“ eine von der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) und über die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (Z-U-G) koordinierte, geförderte Kommunale Wärmeplanung beantragen. Gefördert wird hierbei die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für das gesamte Gemeindegebiet von Herzebrock-Clarholz durch fachkundige externe Dienstleister. Die Wärmeplanung soll eine abgestimmte Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen.
Bislang stand die Wärme im Hintergrund des Strom- und Verkehrssektors und fand im Rahmen des bisherigen Klimaschutzvorhabens zu wenig Beachtung. Mit rund 60% des Endenergieverbrauchs stellt der Wärmesektor jedoch den größten Hebel für die Energiewende dar. Die Transformation des Wärmesektors ist somit essenziell für die Erreichung der Treibhausgas-Neutralität welche Deutschland bis 2045 gesetzlich festgelegt hat. Mit der Wärmewende steht der gesamten Republik die größte Infrastrukturelle Erneuerung der letzten Jahrzenten bevor. Diese findet zu einem großen Teil direkt in den Kommunen vor Ort statt. Das strategische Planungsinstrument dafür ist die Kommunale Wärmeplanung (KWP).
Ein kommunaler Wärmeplan hilft den langfristig zu erwartenden Wärmebedarf einer Kommune mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeinfrastrukturversorgung zu schaffen. Dadurch wird gleichermaßen eine Planungs- und Investitionssicherheit ermöglicht.
Damit die Wärmewende gelingt, erfordert dies eine drastische Reduzierung des Wärmebedarfs in unseren Gebäuden. Doch es ist offensichtlich, dass auch künftig noch erhebliche Mengen Energie für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme eingesetzt werden müssen. Diese müssen nach und nach möglichst vollständig aus erneuerbaren Energien und Abwärme decken, um den Gebäudebestand klimaneutral zu machen. Da Wärme nicht so leicht transportierbar ist wie Strom, muss dieser Transformationsprozess unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort gestaltet werden.
Kosten für die Erstellung der Wärmeplanung von ca. 7,5 EUR pro Einwohner., das macht ungefähr 130.-150.000€ (zu 90% gefördert). Ein Anteil von 50.000 € kann durch Minderausgaben im Produkt „Räumliche Planung und Entwicklung“ gedeckt werden, für den verbleibenden Rest in Höhe von 100.000€ ist die Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe erforderlich. Die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel ist Fördervoraussetzung.
Der Rat der Gemeinde Herzebrock-Clarholz beschloss am Mittwochabend nun überplanmäßig 100.000 Euro für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung zur Verfügung und die Verwaltung zu beauftragen einen Förderantrag zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung zu stellen.