Gemeinde Herzebrock-Clarholz fördert den Ausbau regenerativer Energien durch Freiflächen-Photovoltaikanlagen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Bewerbungen um Durchführung eines Bauleitplanverfahrens bis 7. Juli möglich.

Gemeinde Herzebrock-Clarholz fördert den Ausbau regenerativer Energien durch Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz strebt den Ausbau regenerativer Energien im Gemeindegebiet an. Ein zentraler Bestandteil dieser Initiative ist die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA), die zur nachhaltigen Energieversorgung beitragen sollen.

Im Außenbereich von Städten und Gemeinden gilt grundsätzlich ein Bauverbot, das auch für Freiflächen-Photovoltaikanlagen Anwendung findet. Um dennoch die Möglichkeit zu schaffen, solche Anlagen im Außenbereich zu errichten, sind planerische Voraussetzungen durch die Bauleitplanung erforderlich. Dies umfasst in der Regel die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans.

Wer konkret beabsichtigt, eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu bauen oder auf seiner Fläche bauen zu lassen, kann sich bei der Gemeindeverwaltung um die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Errichtung einer FF-PVA bewerben.

Die Bewerbungen treten dabei in einen Wettbewerb. Der Rat der Gemeinde Herzebrock-Clarholz entscheidet auf Basis der eingereichten Bewerbungsunterlagen, welche Projekte priorisiert werden.

Die Bewerbungsfrist für das Jahr 2025 endet am 7. Juli. Es muss beachtet werden, dass mit der Einleitung des Bauleitplanverfahrens nicht garantiert werden kann, dass das Verfahren auch erfolgreich abgeschlossen wird. Die Kosten für das Bauleitplanverfahren müssen von den Antragstellenden getragen werden.

Alle relevanten Informationen, einschließlich der Planungshilfe und des Formulars zur Projektanfrage, sind auf der Internetseite www.herzebrock-clarholz.de verfügbar.