Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz gewährt Eltern, deren Kinder in einer Kindertagesstätte oder Kindertagespflege in Herzebrock-Clarholz betreut werden, einen monatlichen Zuschuss von zehn Euro zu den Beförderungskosten. Der Zuschuss wird rückwirkend für das Kindergartenjahr 2022/2023 ausgezahlt. Ausgenommen ist der Ferienmonat.
Der Zuschuss wird Einwohnern der Gemeinde Herzebrock-Clarholz jedoch nur gewährt, wenn der Kindergarten oder die Kindertagespflege mehr als zwei Kilometer von der Wohnung entfernt ist. Dies entspricht den Regelungen zur Fahrkostenerstattung für Grundschulkinder.
Den Antrag gibt es zum Herunterladen auf der Internetseite www.herzebrock-clarholz.de in der Rubrik Kindertagesstätten, alternativ im Rathaus bei Helena Friesen. Der ausgefüllte Antrag muss bis zum 30. Juni 2023 bei der Gemeinde eingereicht werden.
Für Information steht Helena Friesen telefonisch unter der Nummer 05245 – 444-115 oder über die Emailadresse H.Friesen@herzebrock-clarholz.de zur Verfügung.