Erneute Störung der Ampelanlage B64-Kreuzung: Wie ging das nochmal mit der manuellen Verkehrsregelung? | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Erneute Störung der Ampelanlage B64-Kreuzung: Wie ging das nochmal mit der manuellen Verkehrsregelung?

Zum wiederholten Male hat die Ampelanlage an der B64-Kreuzung eine große Störung erlitten. Um den Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, wurde die manuelle Verkehrsregelung durch Polizisten eingeführt.

Da nicht mehr jeder Autofahrer mit den Handzeichen der Polizei vertraut ist, möchten wir eine kurze Auffrischung geben:

Die drei Handzeichen

Insgesamt gibt es drei Handzeichen, welche die Polizei an einer Kreuzung anwenden kann. Diese Verkehrsregelung durch die Polizei ist vergleichbar mit den drei Ampelphasen und soll im Folgenden beschrieben werden:

  • Rot-Signal: Der Polizist steht mit der Brust bzw. dem Rücken und seitlich ausgestreckten Armen vor Ihnen: Halt! Bleiben Sie stehen! Vergleichbar mit der roten Ampelphase ist bei dieser Position die Kreuzung für Sie gesperrt, der Querverkehr hat hier in der Regel freie Fahrt.

  • Gelb-Signal: Der Polizist steht mit einem hoch in die Luft gestreckten Arm vor Ihnen: Achtung! Hiermit ist die gelbe Ampelphase gemeint. Gibt der Polizist dieses Zeichen, ist es gleichgültig, ob er mit der Brust bzw. mit dem Rücken oder seitlich zu Ihnen steht. Befinden Sie sich auf der Kreuzung und erblicken einen solchen Befehl, müssen Sie diese schleunigst räumen. Sehen Sie aber beim Heranfahren an die Kreuzung die Polizei dieses Zeichen geben, müssen Sie stehenbleiben und auf die nächste Anweisung warten.

  • Grün-Signal: Der Polizist steht zur Seite gewandt und mit seitlich ausgestreckten Armen vor Ihnen: Sie dürfen fahren bzw. gehen! Die Polizei symbolisiert mit diesem Zeichen eine grüne Ampel.

Aus diesen Phasen leiten sich die in vielen Fahrschulen gelehrten Merksätze ab: „Siehst du Brust oder Rücken, musst du auf die Bremse drücken. Siehst du des Polizisten Hosennaht, hast du wieder freie Fahrt.“ Folglich ist die Verkehrsregelung durch die Polizei recht unkompliziert. Es gelten bei freier Fahrt die üblichen Regeln zum Abbiegen. Unter anderem ist damit gemeint, dass beim Linksabbiegen der entgegenkommende Verkehr zunächst durchgelassen wird und die Fahrtrichtungsanzeiger („Blinker“) verwendet werden müssen. Auch sind trotz der polizeilichen Anweisungen beim Abbiegen Fußgänger und Radfahrer vorzulassen.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme, um Unfälle zu vermeiden und einen reibungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten. Die Polizei wird weiterhin immer wieder vor Ort sein, um den Verkehr zu regeln, bis die Ampelanlage repariert ist.

Info: Polizei NRW Duisburg