Das E-Rezept wird bereits seit 2021 in ausgewählten Praxen in Deutschland getestet. Ab 2022 konnten dann alle Ärzt:innen das neue System übernehmen, um Rezepte elektronisch zu erstellen und zu versenden. Im Laufe dieses Jahres sollten dann die E-Rezepte stufenweise in den Alltag aller Praxen integriert werden. Ab dem 1. Januar 2024 wird dann das rosafarbene Papier- durch das E-Rezept abgelöst. Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel dann nur noch per E-Rezept und können dieses mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder mittels Papierausdruck einlösen. Nur Betäubungsmittel-Rezepte müssen weiterhin als besondere Papierrezepte erstellt werden, wie vorher schon auch.
Apotheken müssen schon seit dem 1. September 2022 technisch dazu in der Lage sein, E-Rezepte anzunehmen, auszulesen, einzulösen und mit den Krankenkassen abzurechnen.
Alle vier Hausarztpraxen haben schon auf das E-Rezept umgestellt. Die Erfahrungen in den Praxen in Herzebrock-Clarholz, die schon länger umgestellt haben, ist recht positiv. Leider würde das System dahinter manchmal noch etwas „ruckeln“. Dann dauert die Übermittlung der Rezepte etwas länger oder die Apotheken können nur verzögert die E-Rezepte abrufen. Es scheint deutschlandweit nur ein Apotheken-Rechenzentrum zu geben, wenn dieser ausfällt oder Wartungsarbeiten sind, dann stockt wohl das ganze System. In dringenden Situationen gibt es aber immer noch die gedruckte Version des E-Rezeptes.
Vertragsärzt:innen, die mit Einführung des E-Rezepts nicht in der Lage sind, ein E-Rezept auszustellen, müssen ersatzweise auf das bisher vorgesehene Papierrezept zurückgreifen. Denn damit die E-Rezepte in den Praxen erstellt werden können, mussten teure Lizenzen von den Ärzten angeschafft und neue Strukturen geschaffen werden. Die Arzneimittelversorgung der Patient:innen ist in jedem Fall sichergestellt.
0842c074-7c0a-4a23-9e83-8cb76f7a4f3cWie immer gibt es natürlich auch Unmut, wenn neue Strukturen und eine neue Technik eingeführt wird, vor allem im Gesundheitswesen. Dieser Frust darüber sollte jedoch nicht in der Apotheke oder bei den medizinischen Fachangestellten in den Arztpraxen raus gelassen werden, denn die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können nichts für die Änderungen und neue Strukturen.
Die Rezepte dürfen nicht von den Medizinischen Fachangestellten an den Server versendet werden, sondern nur vom jeweiligen Arzt persönlich, gesichert mit einem extra Gerät. Dieser Versand findet entweder direkt während des Termins statt oder der Arzt erledigt dies außerhalb der Sprechstunde. Bei telefonisch oder über App bestellten Rezepte solltet Ihr daher etwas Zeit einplanen, bis ihr mit Eurer Karte in die Apotheke geht.
Hier sei zu erwähnen, dass das E-Rezept nur mit der neueren elektronischen Gesundheitskarte (eGK) mit Lichtbild funktioniert. Hier gibt es wohl noch einige Patienten, die noch keine neue Karte von der Krankenversicherung bekommen haben. Dies sollte vielleicht kurzfristig nachgeholt werden.
Grundsätzlich soll das E-Rezept aber den Praxisalltag erleichtern: Händische Unterschriften und Wege entfallen und Folgerezepte können ohne erneuten Patientenbesuch ausgestellt werden. Jedoch ist die Abwicklung nicht nur für die Ärzte aufwendiger geworden, sondern auch für die Apotheker, denn diese müssen die Rezepte erst vom Server laden und ins System übertragen, bevor sie abgleichen können, welche Krankenkasse, welches Medikament übernimmt, um dann zu schauen, ob es überhaupt vorrätig oder lieferbar ist. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, was mittlerweile leider immer öfters vorkommt, dann muss das Rezept wieder zurück auf den Server geladen werden.
Doch was bedeutet das für Euch? Wir versuchen hier mal einige Fragen zu beantworten:
Wie funktioniert das E-Rezept?
Das elektronische Rezept (E-Rezept) wird von einer Ärztin bzw. einem Arzt digital erstellt, signiert und in der Arztpraxis auf einem zentralen System gespeichert. Anschließend können Patientinnen und Patienten es in einer Apotheke einlösen. Dafür brauchen sie ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK), die E-Rezept-App oder einen Papierausdruck. Um das Rezept abzurufen, nutzt die Apotheke den E-Rezept-Fachdienst. Der Papierausdruck ist nicht das Rezept.
Wie kann ich mein E-Rezept einlösen?
Versicherte können selbst entscheiden, wie sie ihr E-Rezept einlösen. Sie haben drei Optionen: mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), der E-Rezept-App oder einem Papierausdruck.
Welche Voraussetzung gibt es?
Damit ein Rezept auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) geschickt werden kann, muss die Karte einmalig im Quartal in der Praxis eingelesen werden.
Was ändert sich zum 1. Januar 2024?
Ab dem 1. Januar 2024 sind Ärztinnen und Ärzte dazu verpflichtet, das E-Rezept zu nutzen, wenn sie verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnen.
Kann ich auch weiterhin ein ausgedrucktes Rezept bekommen?
Ja, Versicherte können in der Arztpraxis einen Ausdruck für das E-Rezept erhalten, dieses dann in einer Apotheke eingelöst werden kann. Es sieht nur anders aus, als bisher gewohnt.
Wie funktioniert das Einlösen mit der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke?
Das Einlösen gelingt durch einfaches Einstecken der eGK in das Kartenlesegerät. Die Apothekerin oder der Apotheker kann E-Rezepte der Versicherten dann im E-Rezept-Fachdienst abrufen und einlösen. Für die Nutzung ist keine PIN nötig.
Wie funktioniert das Einlösen mit der E-Rezept-App?
Versicherte benötigen für die Anmeldung in der App eine NFC-fähige eGK und eine PIN. Anschließend können E-Rezepte mit der App digital einer Apotheke zugewiesen oder in einer Apotheke (mit dem Rezeptcode) vorgezeigt werden.
Wie funktioniert das Einlösen per Papierausdruck?
Versicherte können sich zur Nutzung des E-Rezepts in der Arztpraxis auch einen Papierausdruck geben lassen. Anstatt eines rosafarbenen Rezepts erhalten Patientinnen und Patienten dann einen Papierausdruck mit Rezeptcode. Durch Scannen dieses Codes in der Apotheke kann das Medikament ausgegeben werden.
Gilt dies auch für grüne und blaue Rezepte bzw. für Privatpatienten?
Grüne und blaue Rezepte können ebenfalls als E-Rezept ausgestellt werden, sofern dies von dem Primärsystem in der Arztpraxis unterstützt wird.
Muss mein Arzt E-Rezepte ausstellen?
(Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte sind ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet Rezepte für gesetzlich Versicherte in elektronischer Form auszustellen.
Was passiert, wenn mein Arzt mir kein E-Rezept ausstellen kann?
Für die Patienten hat dies keine Konsequenz. Für die Ärzte wird mit dem Digital-Gesetz eine Sanktion eingeführt, wenn Sie keine E-Rezepte ausstellen können. (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, die das E-Rezept nicht unterstützen, werden einer Honorarkürzung von voraussichtlich 1% unterliegen.
Können alle Apotheken E-Rezepte einlösen?
Apotheken sind bereits seit dem 1. September 2022 flächendeckend in ganz Deutschland in der Lage, E-Rezepte einzulösen.