Bundeswehr prüft Zukunft der Gütersloher Kasernenstandorte | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Die Bundeswehr sieht nach ersten Erkundungen gute Voraussetzungen für eine mögliche militärische Nutzung der beiden vom Moratorium betroffenen Standorte in Gütersloh. Besonders der ehemalige Flughafen an der Marienfelder Straße rückt dabei in den Fokus. Eine endgültige Entscheidung steht jedoch noch aus, zunächst sollen vorgezogene Standortgespräche mit Stadt, Land und weiteren Beteiligten stattfinden.

Bundeswehr prüft Zukunft der Gütersloher Kasernenstandorte

Bundeswehr prüft Nutzung beider Gütersloher Kasernenstandorte eingehend: Ehemaliger Flughafen an der Marienfelder Straße steht besonders im Fokus

(Stadt Gütersloh). Die Bundeswehr prüft derzeit in einem geordneten Prozess, welche Liegenschaften für eine militärische Nutzung besonders in Frage kommen. Die aktuellen Erkundungsergebnisse zu den beiden vom Moratorium betroffenen Liegenschaften in Gütersloh zeigen dabei eine hohe Eignung für eine zukünftige militärische Nutzung auf. Sobald sich eine Liegenschaft auf Grundlage von Erkundungen für künftige Bundeswehrzwecke eignet, tauscht sich die Bundeswehr in sogenannten Standortdialogen mit Land, Kommune und weiteren Betroffenen aus. In Gütersloh werden deshalb zu beiden Liegenschaften vorgezogene Standortgespräche geführt. Diese Gespräche stellen dabei noch keine abschließende Entscheidung der Bundeswehr dar.

Bürgermeister Matthias Trepper würde die Nutzung durch die Bundeswehr durchaus begrüßen, da eine mögliche Ansiedlung Arbeitsplätze schaffen, die Wirtschaftskraft stärken und die Stadt finanziell entlasten könnte, so Trepper zu den möglichen Plänen der Bundeswehr.

Für die Stadt Gütersloh und die Anrainerkommunen sind die Entwicklungen – besonders an der Marienfelder Straße - von großer Bedeutung, da die künftige Nutzung der ehemaligen Kasernenstandorte wichtige Auswirkungen auf die weiteren Entwicklungen vor Ort hat. Verbindliche Informationen zum konkreten Vorgehen liegen der Stadt derzeit noch nicht vor.

Sobald gesicherte Erkenntnisse zum weiteren Vorgehen vorliegen, wird die Stadt Gütersloh darüber informieren.