An die Eigenheimbesitzer: Jetzt 50% Förderung für das Verschönern Eurer Häuser von der Gemeinde bekommen

Ihr möchtet die Außenfassade, die Dachfläche, die Hoffläche, den Zaun, die Mauer oder die Hecke Eurer Immobilie erneuern? Auch eine Entsiegelung vormals befestigter Flächen und die Begrünung von Fassaden können finanziell gefördert werden.

An die Eigenheimbesitzer: Jetzt 50% Förderung für das Verschönern Eurer Häuser von der Gemeinde bekommen

Voraussetzung: Die „Verschönerung“ muss öffentlich einsehbar sein und der Antrag auf Bezuschussung muss vor der Herrichtung erfolgen.

Öffentliche und private Investitionen gehen Hand in Hand bei der Innenstadtentwicklung. Daher beteiligen sich Bund, Land und die Gemeinde über das Haus- und Hofflächenprogramm an der Modernisierung Eures Wohn- und/oder Geschäftshauses.

Wie Ihr eine Förderung beantragen könnt und was Ihr sonst noch wissen müsst, erfahrt Ihr hier:

Was wird gefördert?

  • Herrichtung und Gestaltung von sichtbaren Außenfassaden wie z.B.:

    • Streichen von Fassaden, Ertüchtigung Fachwerk etc.

    • Beseitigung von vorgehängten Elementen, Vordächern, Fassadenplatten und Werbeanlagen zur Wiederherstellung und Sichtbarmachung von Fassaden

    • Fassadenreinigung, Rankhilfen, Begrünung (geeignete, möglichst heimische Pflanzen)

  • Herrichtung und Gestaltung von öffentlich einsehbaren Dachflächen

  • Herrichtung und Gestaltung von öffentlich einsehbaren Hofflächen wie beispielsweise

    • Entsiegelung und Begrünung vormals befestigter Flächen inkl. Schottergärten (Schaffung von nichtöffentlichen Grün- und Gartenflächen)

    • Rückbau untergeordneter baulicher Anlagen (Schuppen, Garagen, Mauern etc.)

  • Herrichtung und Gestaltung von öffentlich einsehbaren Einfriedungen

Wie sieht die Förderung aus?

Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten.

Der Zuschuss ist begrenzt auf

  • 10.000,00 EUR bei Maßnahmen an Gebäudeaußenfassaden (20.000,00 EUR bei Denkmälern)

  • 7.000,00 EUR bei Maßnahmen an Dächern (14.000,00 EUR bei Denkmälern)

  • 5.000,00 EUR bei Hofflächen- und Rückbaumaßnahmen (10.000,00 EUR bei Denkmälern)

  • 5.000,00 EUR bei der Förderung von Einfriedungen (10.000,00 EUR bei Denkmälern)

  • 3.000,00 EUR bei der Förderung von Garten-/Grünflächen (6.000,00 EUR bei Denkmälern)

  • 3.000,00 EUR bei der Förderung von Haustüren und Fenstern (6.000,00 EUR bei Denkmälern)

  • 3.000,00 EUR bei Schaffung/Verbesserung der Zugänglichkeit von Gebäuden (6.000,00 EUR bei Denkmälern)

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Eigentümer

  • Erbbauberechtigte

  • Personen mit eigentümergleicher Rechtsstellung

Kann jedes Gebäude über das Programm gefördert werden?

Das Gebäude muss innerhalb des Sanierungsgebietes liegen. Grundsätzlich ist ebenfalls zu beachten, dass die Städtebauförderung nachrangig gegenüber anderen Fördermitteln zu behandeln ist. Das bedeutet, sollte es für Euer Vorhaben andere Fördermöglichkeiten z. B. über die KfW oder die NRW.Bank geben, müssen diese Fördermöglichkeiten genutzt werden. Ein Rechtsanspruch auf Städtebauförderung besteht nicht.

Können Sie eine Förderung rückwirkend beantragen?

Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachtet, dass die Arbeiten noch nicht angefangen haben dürfen, auch eine Beauftragung der ausführenden Firmen darf noch nicht erfolgt sein. Die Beauftragung eines Planers schließt eine Förderung allerdings nicht aus.

Wann könnt Ihr die Firmen beauftragen?

Die Arbeiten können beauftragt werden, sobald Euch ein Förderbescheid oder eine Modernisierungsvereinbarung vorliegt.

Wie könnt Ihr eine Förderung beantragen?

Die Förderung wird über einen Zuwendungsantrag direkt bei der Gemeinde Herzebrock-Clarholz beantragt. Dem Antrag sind weitere Unterlagen wie Kostenvoranschläge, Eigentümernachweis und ähnliches beizufügen. Ihr könnt die DSK oder die Gemeinde Herzebrock-Clarholz gerne ansprechen und sie helfen Euch kostenlos bei der Zusammenstellung der Unterlagen und der Beantragung.

Wie oft könnt Ihr eine Förderung beantragen?

Jedes Objekt kann nur einmalig eine Förderung erhalten.

Die Antragsunterlagen findet Ihr hier: https://ortskern-herzebrock.de/

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