Aktueller Stand zur Digitalisierung an den Schulen in Herzebrock-Clarholz | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Aktueller Stand zur Digitalisierung an den Schulen in Herzebrock-Clarholz

Seit fast drei Jahren werden iPads im Unterricht eingesetzt und dabei gut angenommen. Auch in Zukunft möchten alle Schulen auf Apple-Geräte setzen und somit am aktuellen Konzept festhalten (iPad-Koffersätze in den Grundschulen sowie im Jahrgang 5 und 6 an der von-Zumbusch-Ge- samtschule mit einer 1:2-Ausstattung, ab Jahrgang 7 elternfinanzierte iPads mit einer 1:1-Ausstattung).

Da die Nutzung des iPads im Unterricht einen immer größeren Stellenwert hat, sprechen sich mindestens zwei der drei Grundschulen für eine 1:1-Ausstattung aus. Dafür müssten ca. 30 – 40 neue iPads pro Grundschule angeschafft werden. Die Kosten für eine 1:1-Ausstattung würden sich voraussichtlich zwischen 46.800 € und 62.400 € bewegen. Hinzu kommen weitere Kosten für Zubehör (Displayschutzfolie, Schutzhülle) und eine MDM-Lizenz.

Im letzten Jahr wurde der Preis von Apple für ein iPad von 350 € auf 520 € erhöht. Auch für die Zukunft ist davon auszugehen, dass die Kosten für Hard- und Software steigen werden, sodass zu- künftige Neu- oder Ersatzbeschaffung eine erhebliche Belastung für den Haushalt darstellen werden. Der geplante Digitalpakt 2.0, der an den Digitalpakt Schule (2019 bis Mai 2024) anschließen soll, ist noch nicht aufgelegt.

Da die Grundschulen mit Koffersätzen ausgestattet sind, besteht die Möglichkeit, einen zusätzlichen Koffersatz aus einer anderen Klasse auszuleihen. Somit wäre eine 1: 1-Ausstattung gegeben, sodass die Verwaltung den Antrag der Grundschulen aktuell ablehnt.

Die von-Zumbusch-Gesamtschule hat keine 1:1-Ausstattung für die Jahrgänge 5 und 6 beantragt, in denen ebenfalls mit iPad-Koffersätzen gearbeitet wird.

iPads für bedürftige Schülerinnen und Schüler: 2021 wurde eine Zuwendung aus dem Sofortausstattungsprogramm (Richtlinie zum Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019-2024) bewilligt. Mit dieser Zuwendung wurden 167 Endgeräte (iPads) für bedürftige Schülerinnen und Schüler ab Jahrgang 7 der von-Zumbusch- Gesamtschule beschafft. Die Kriterien für den Erhalt eines kostenfreien iPads als Leihgabe legt die von-Zumbusch-Ge- samtschule selbst fest. Im Schuljahr 2023/2024 sind aktuell ca. 120 Geräte ausgeliehen.

Leider werden die Geräte nicht immer ordnungsgemäß behandelt.

Einige Geräte wurden derart beschädigt, dass eine Reparatur nicht mehr möglich war und die Geräte ersetzt werden mussten. Insgesamt mussten acht Geräte repariert bzw. ersetzt werden. Auch das Zubehör (Apple Pencil, Schutzhülle, Displayschutzhülle) wird immer öfter in Mitleidenschaft gezogen, sodass dieses auf Kosten des Ausleihers – nach Prüfung durch den Schulträger – ersetzt werden muss.

Beim Schulträger hat sich ein standardisiertes Verfahren etabliert. Zum Prüfungsverfahren gehört die Dokumentation des Schadens, das Einschicken des iPads zur Reparatur bzw. die Bestellung eines neuen Gerätes sowie ggf. die Reinigung des iPads. Die Kosten für die Reparatur bzw. den Ersatz werden den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt. Die Prüfung einzelner iPads, die Dokumentation und Kosteneintreibung nehmen immer mehr Res- sourcen in der Verwaltung in Anspruch. Um den Verwaltungsaufwand anteilig zu kompensieren und die Ausleiher stärker in die Pflicht zu nehmen, wird die Verwaltung eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 20 € je Schadensfall einführen.

Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2024 haben die Grundschulen eine weitere, zusätzliche IT-Ausstattung beantragt. Da der IT-Bedarf über den von der Politik beschlossenen Standards liegt, wurden die Anträge (1:1-Ausstattung in Grundschulen, weitere Legamaster) seitens der Verwaltung abgelehnt.

Im Frühjahr 2022 startete die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) eine Überprüfung der IT-Ausstattung der Schulen in Herzebrock-Clarholz. Dabei wurde das Schuljahr 2021/2022 geprüft. Grundsätzlich bescheinigt die gpaNRW dem Schulträger eine gute Ausstattung, die insb. in den Grundschulen über eine 1:2 Ausstattung hinausgeht. Darüber hinaus prüfte die gpaNRW auch die IT-Sicherheit. Dabei hat die Kommune einige Verbes- serungsvorschläge erhalten, die umgesetzt werden sollen. Bereits Ende 2022 wurde die Stelle eines Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) ausgeschrieben.